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Prüfung versäumen - Druckversion +- StRV-EW BBS (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs) +-- Forum: Diskussionsbereich (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=7) +--- Forum: Allgemeine Infos und Termine (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=8) +--- Thema: Prüfung versäumen (/showthread.php?tid=14235) Seiten:
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Prüfung versäumen - DangerNr17 - 28.02.2010 Hätte da mal eine Frage! Wenn ich mich für eine Prüfung anmelde und nicht hingehen kann, zählt das dann trotzdem als Antritt oder verlier ich nur die gesetzten Punkte und werd eventuell für den nächsten Termin gesperrt? mfg RE: Prüfung versäumen - Tanja_1 - 28.02.2010 also ich denk schon, dass du die punkte verlierst.. weiß ich aber nicht genau.. aber auf jeden fall bist dan ngesperrt.. RE: Prüfung versäumen - sunshine1990 - 28.02.2010 ja du verlierst die punkte RE: Prüfung versäumen - DangerNr17 - 28.02.2010 ja das is mir klar, dass ich die punkte verlier, aber zählt das trotzdem als antritt zur prüfung? RE: Prüfung versäumen - Aramisa - 28.02.2010 ja es zählt trotzdem als antritt... RE: Prüfung versäumen - Tanja_1 - 28.02.2010 also is besser, du gehst hin udn schreibst ne 5
RE: Prüfung versäumen - Aramisa - 28.02.2010 ja genau hätt ich auch gesagt, weil dann hat man schon die erfahrung gemacht wie die prüfung so ausschaut und der prof so fragt ^^ RE: Prüfung versäumen - bibia - 28.02.2010 also ich würd auf keinen fall hingehen und prüfung schreiben wenn du nix kannst bzw. weisst fix einen 5er zu kassieren. Bei mir hat es mit bis jetzt immer mit einem kurzen höflichen Email an den prof geklappt! Würd dir raten dich einfach per mail abzumelden und zu entschuldigen. RE: Prüfung versäumen - Gabriele Linzer - 28.02.2010 (28.02.2010, 17:55)bibia schrieb: also ich würd auf keinen fall hingehen und prüfung schreiben wenn du nix kannst bzw. weisst fix einen 5er zu kassieren. Es steht bei allen Terminen eine Abmeldefrist im System. Abmeldungen per Mail außerhalb dieser Frist müssen keinesfalls als Entschuldigung anerkannt werden. Außerdem bleibt dabei dann die Anmeldung im System aufrecht und verhindert die Anmeldung zu einem weiteren Termin. Lt. Prüfungsordnung ist ein Studierender verpflichtet sich spätestens 2 Tage vor einer Prüfung abzumelden wenn er nicht antreten kann. RE: Prüfung versäumen - DangerNr17 - 28.02.2010 passt, danke! wollt nur wissen ob das dann als antritt gilt! bis jetzt hab ich mich eh immer noch rechtzeitig abgemeldet ;-) thx! RE: Prüfung versäumen - janna - 03.03.2011 Ist man dann nur für das Fach beim nächsten Prüfungstermin gesperrt? RE: Prüfung versäumen - lilipeace - 03.03.2011 Man ist nur für das eine Fach gesperrt, wie lange entscheidet glaube ich der Prüfer. Lg |