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Lebensmittelrecht - Druckversion

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RE: Lebensmittelrecht - belma - 20.03.2013

(20.03.2013, 10:59)Hayate schrieb: das wären meine Antworten:

1) a,b,d
2) a oder b (bin hier unsicher)
3) a,e
4) b
5) b
6) c
7) a,d,f
8) a
9) c
10) a
11) a, b (also die einzelnen Aromen müssen zwar nicht angegeben werden, aber "Aroma" allgemein muss wenigstens in der Zutatenliste stehen), c
12) a
13) b
14) a, c
15) a,b,c,d
16) c
17) a

wieso bei 3.) Nennen Sie die Ziele des LM-Rechts
 Schutz der Gesundheit des Verkäufers
 LM- Sicherheit
 Immer eine ausreichende Versorgung mit gesunden LM zu ermöglichen
 Schutz vor Konkurenz aus anderen Ländern
 Schutz des Verkäufers vor Täuschung
a und e ?? des verkäufers?? sollt da nicht verbraucher sein?


RE: Lebensmittelrecht - Tanja_89 - 20.03.2013

Was hättest du angekreuzt?weil im gesetz stehen nur die zwei sachen drinn..aber halt mit verbraucher wie du sagst.aber ich wüsste nicht was sonst stimmen sollte


RE: Lebensmittelrecht - belma - 20.03.2013

ich weiß auch nicht. soll man da denken: verkäufer ist auch gleich verbraucher ?


RE: Lebensmittelrecht - Tanja_89 - 20.03.2013

Ja ganz sicher weil es im prinzip ja das selbe istSmile.glaubst du kommen àhnliche fragen heute?


RE: Lebensmittelrecht - belma - 20.03.2013

ich hoffe es nurRolleyes


RE: Lebensmittelrecht - Tanja_89 - 20.03.2013

Weißt du vl wann man jetzt small 4 nimmt?


RE: Lebensmittelrecht - Eva_Ave92 - 20.03.2013

glaubt ihr wirklich, dass das das selbe ist ? ich glaub das soll eine Falle sein, oder ?


RE: Lebensmittelrecht - belma - 20.03.2013

ich muss es noch nachlesenSmile)
aufjedenfall versuchen wir alles zu lernen. man kann sich ja nie auf etwas verlassen


RE: Lebensmittelrecht - Tanja_89 - 20.03.2013

Was hättest du angekreuzt?

Ich hab es nachgelesen und glaube das der verbraucher wenn eher der käufer ist.also ich das doch nur die antwort b richtig ist


RE: Lebensmittelrecht - belma - 20.03.2013

wo hast dus nachgelesen? wenn verkäufer der käufer ist, dann ists ja auch der verbraucher?


RE: Lebensmittelrecht - Tanja_89 - 20.03.2013

Auf wikipedia also das der verbraucher der konsument ist und somit der käufer.weißt was ich mein?also hät ich dann nur b angekreuzt


RE: Lebensmittelrecht - belma - 20.03.2013

Hmm ja aber das sagt doch nicht aus,dass der Verkäufer nicht der Käufer sein kann