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An die STRV:Vorratsschutz und/oder Gemeinschaftsverpflegung - Druckversion +- StRV-EW BBS (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs) +-- Forum: Diskussionsbereich (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=7) +--- Forum: Allgemeine Infos und Termine (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=8) +--- Thema: An die STRV:Vorratsschutz und/oder Gemeinschaftsverpflegung (/showthread.php?tid=6307) Seiten:
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RE: An die STRV:Vorratsschutz und/oder Gemeinschaftsverpflegung - missma - 12.02.2009 Ich habe die VO Gemeinschaftsverpflegung auch noch nicht gemacht. Die Übungen durfte ich trotzdem machen. Wie das jetzt allerdings mit dem neuen System funktioniert, weiß ich nicht. lg RE: An die STRV:Vorratsschutz und/oder Gemeinschaftsverpflegung - strvew - 16.02.2009 summer schrieb:Liebe strv Vorweg eine Anmerkung zum Thema Erreichbarkeit: das Forum ist dazu gedacht, damit Kollegen zwecks gegenseitiger Unterstützung kommunizieren können und es wird nicht regelmäßig auf offene Anfragen durchsucht. Solche Anliegen werden zur Kenntnis genommen, wenn sie per E-Mail an die Adresse strv.ernaehrungswissenschaften@univie.ac.at verschickt werden. Für eine erfolgreiche Kenntnisnahme von Problemfällen hier im Forum wird nicht garantiert, das gilt sowohl für Threads (ob dezidiert an uns gerichtet oder nicht, ist egal) als auch für PMs! Zum Thema: die fragliche VO hatte im Diplomstudium auch nur eine Wochenstunde, es waren halt Übungen drangekoppelt, die ebenfalls eine Stunde umfassten, deswegen vlt. die Annahme, es habe sich um eine 2-stündige VO gehandelt. Für genannte VO und UE entfallen die Anrechnungsformalitäten, weil sie auf der Äquivalenzliste aufgeführt sind. Die Vorlesung ist allerdings nur dann äquivalent mit der aus dem Bakkalaureat, wenn die VO Gemeinschaftsverpflegung zusätzlich absolviert worden ist (entweder 2-stündige inkl. dem SE Alternative Ernährungsformen oder 1-stündig als VO allein). Die Übungen sind laut Liste ohne Zusatz äquivalent. Falls im Zeugnis etwas anderes steht (z. B. eine 2-stündige VO Einführung in VS/VH), dann ist entweder die Übernahme laut Liste automatisch passiert oder es hat eine fehlerhafte Eingabe gegeben; so oder so hat sich das Problem dann erledigt. mit besten Grüßen, eure StRV-EW/BSE RE: An die STRV:Vorratsschutz und/oder Gemeinschaftsverpflegung - Matthias - 16.02.2009 strvew schrieb:Zum Thema: die fragliche VO hatte im Diplomstudium auch nur eine Wochenstunde, es waren halt Übungen drangekoppelt, die ebenfalls eine Stunde umfassten, deswegen vlt. die Annahme, es habe sich um eine 2-stündige VO gehandelt.Kann ich mir nicht ganz vorstellen. Habe die Prüfung als 2st. VO im Sammelzeugnis stehen. Bei euch im ehemaligen Studienführer des Diploms ist sie auch als 2st. VO ausgewiesen. Genauer eigentlich VO+UE mit 2+1. RE: An die STRV:Vorratsschutz und/oder Gemeinschaftsverpflegung - erdbeere - 16.02.2009 @matthias - bei mir dasselbe, und bei anderen ehemaligen diplomstudenten auch... heißt das pech gehabt...? =( RE: An die STRV:Vorratsschutz und/oder Gemeinschaftsverpflegung - SamMcG - 16.02.2009 also bei mir hat die vh/vs prüfung im sammelzeugnis 3 ECTS..somit ist es ja trotzdem abgeschlossen obwohl es nur 1 SWS hat RE: An die STRV:Vorratsschutz und/oder Gemeinschaftsverpflegung - summer - 16.02.2009 ich hab auch die prüfung mit 2 sws und die übungen mit 1 sws...also alles extra im sammelzeugnis |