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Geringfügigkeitsgrenze überschreiten - hani - 23.07.2009 Hallo! Ich bin auf 350 € geringfügig angemeldet und hätte jetzt die Möglichkeit zusätzlich im sommer bei einer anderen firma zu arbeiten. die müssten mich aber auch auf 100€ anmelden. so Weiß wer wie viel ich da ca. zurückzahlen muss bzw. wo ich mich erkundigen kann? Danke für eure Hilfe. lg RE: Geringfügigkeitsgrenze überschreiten - babsiA449 - 23.07.2009 wenn du eine bestimmte einkommensgrenze überschreitest & familienbeihilfe beziehst, musst du die beihilfe zurückzahlen. erkundige dich am besten bei deinem zuständigen finanzamt, die kennen sich da genau aus mit den obergrenzen etc. ich weiss nur, dass die vor ein paar jahren bei 7.000 - 8.000 € lag. keine ahnung, ob sich da was geändert hat. RE: Geringfügigkeitsgrenze überschreiten - sigl - 23.07.2009 du musst nur irgendwie mit der versicherung das abklären (weil als geringfügiger bist du ja nicht voll versichert und nachdem du jetzt über der grenze bist musst du die restlichen versicherungsabgaben auch zahlen)...bezüglich familienbeihilfe ist das überhaupt kein problem (die grenze sind 9000,- jährlich) ich würd die ak anrufen...die helfen dir bei sowas am schnellsten weiter. RE: Geringfügigkeitsgrenze überschreiten - Becky - 23.07.2009 Auf die Familienbeihilfe hat es keinen Einfluss. Das einzige was is, is dass du Lohnsteuer (von der du ja als geringfügig Beschäftigter befreit bist) nachzahlen musst. Und auf die Mitversicherung bei Eltern usw wirkt sichs auch nicht aus. Erkundigen kannst dich bei deinem Finanzamt. Die können dir dann auch ausrechnen was du zahlen müsstest und dann musst du halt selber entscheiden ob es das wert is. RE: Geringfügigkeitsgrenze überschreiten - maria g. - 23.07.2009 mit 450euro/monat zahlt man noch keine lohnsteuer (fängt bei ca. 1000/monat brutto an) http://akbruttonetto.akwien.at/ auf die versicherung mit den eltern wirkt es sich aber schon aus, bei mehreren geringfügigen beschäftigungen wodurch man insgesamt über geringfügig verdient, wird man bei der gkk vollversichert und die verrechnet das ein jahr später. http://help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880002.html http://wien.arbeiterkammer.at/online/geringfuegige-beschaeftigung-1690.html?mode=711&STARTJAHR=2008#E115363 wieviel das ist, kann man hier berechnen: http://www.wgkk.at/portal/index.html?ctrl:cmd=render&ctrl:window=wgkkportal.services.servicesWindow&p_menuid=61993&p_tabid=5 baba, maria RE: Geringfügigkeitsgrenze überschreiten - Becky - 23.07.2009 JA stimmt, sorry hab das jetzt verdreht, Sozvers musst nachzahlen. RE: Geringfügigkeitsgrenze überschreiten - hani - 23.07.2009 Danke! für eure hilfe |