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@lohnsteuergenies :-b - Druckversion

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@lohnsteuergenies :-b - Sisi - 15.10.2009

also ich hab da mal ne frage

und zwar hab ich von juli 06 bis februar 07 vollzeit gearbeitet
dadurch bin ich pro kalenderjahr unter der lohnsteuergrenze (mit dem lohn den ich bekommen habe)
wurde mir aber zur völle natürlich abgebucht also muss ich mir das vom finanzamt zurückholen

also hab ich beim finanzamt angerufen und die dame dort meinte, dass ich das mit der arbeitnehmerveranlagung mache?!? jetzt bin ich etwas verunsichert ob das jetzt passt oder ob ich nicht doch noch irgendein anderes formular asufüllen mus?!?

schade, dass ma in der schule auf sowas net vorbereitet werden
hoffe jemand kann mir helfen =)

lg


RE: @lohnsteuergenies :-b - maria g. - 15.10.2009

wenn du fix angestellt warst, ist die arbeitnehmerveranlagung das richtige. wenn du selbständig verdient hast, machst du eine einkommenssteuererklärung. alles geht sehr gut online auf finanzonline.bmf.gv.at. dort steht dann sogar schon drin, was du verdient hast, weil der arbeitgeber das ans fa übermitteln muss. wenn du es mit formular machst musst du dir die sachen selber zusammensuchen.

baba,
maria


RE: @lohnsteuergenies :-b - Sisi - 15.10.2009

hey cool =)

danke

lg


RE: @lohnsteuergenies :-b - justitia - 15.10.2009

Bin jetzt zwar kein Lohnsteuergenie, aber falls du zur Arbeitnehmerveranlagung bei finanz.online noch Fragen hast, bemüh ich mich gern diese zu beantworten.