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lohnsteuerpflichtiges einkommen - stuzzicadenti - 29.10.2009 Hallo? Weiß jemand von euch ob Familien und Studienbeihilfe zum lohnsteuerpflichtigen Einkommen zählen? Vielen Dank lg RE: lohnsteuerpflichtiges einkommen - sigl - 29.10.2009 Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden außerdem folgende Einkünfte NICHT berücksichtigt: * Einkünfte aus einem Zeitraum, vor oder nach dem Anspruch auf Familienbeihilfe besteht * Lehrlingsentschädigungen * Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse * einkommensteuerfreie Bezüge (z.B. Studienbeihilfe, Weiterbildungsgeld) * das 13. und 14. Monatsgehalt. hab ich von http://www.akwien.at/online/familienbeihilfe-9933.html#E115178 lg |