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Prüfung versäumen - Druckversion

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Prüfung versäumen - DangerNr17 - 28.02.2010

Hätte da mal eine Frage!

Wenn ich mich für eine Prüfung anmelde und nicht hingehen kann, zählt das dann trotzdem als Antritt oder verlier ich nur die gesetzten Punkte und werd eventuell für den nächsten Termin gesperrt?

mfg


RE: Prüfung versäumen - Tanja_1 - 28.02.2010

also ich denk schon, dass du die punkte verlierst.. weiß ich aber nicht genau.. aber auf jeden fall bist dan ngesperrt..


RE: Prüfung versäumen - sunshine1990 - 28.02.2010

ja du verlierst die punkte


RE: Prüfung versäumen - DangerNr17 - 28.02.2010

ja das is mir klar, dass ich die punkte verlier, aber zählt das trotzdem als antritt zur prüfung?


RE: Prüfung versäumen - Aramisa - 28.02.2010

ja es zählt trotzdem als antritt...


RE: Prüfung versäumen - Tanja_1 - 28.02.2010

also is besser, du gehst hin udn schreibst ne 5 Wink


RE: Prüfung versäumen - Aramisa - 28.02.2010

ja genau hätt ich auch gesagt, weil dann hat man schon die erfahrung gemacht wie die prüfung so ausschaut und der prof so fragt ^^


RE: Prüfung versäumen - bibia - 28.02.2010

also ich würd auf keinen fall hingehen und prüfung schreiben wenn du nix kannst bzw. weisst fix einen 5er zu kassieren.

Bei mir hat es mit bis jetzt immer mit einem kurzen höflichen Email an den prof geklappt!

Würd dir raten dich einfach per mail abzumelden und zu entschuldigen.


RE: Prüfung versäumen - Gabriele Linzer - 28.02.2010

(28.02.2010, 17:55)bibia schrieb: also ich würd auf keinen fall hingehen und prüfung schreiben wenn du nix kannst bzw. weisst fix einen 5er zu kassieren.

Bei mir hat es mit bis jetzt immer mit einem kurzen höflichen Email an den prof geklappt!

Würd dir raten dich einfach per mail abzumelden und zu entschuldigen.

Es steht bei allen Terminen eine Abmeldefrist im System. Abmeldungen per Mail außerhalb dieser Frist müssen keinesfalls als Entschuldigung anerkannt werden. Außerdem bleibt dabei dann die Anmeldung im System aufrecht und verhindert die Anmeldung zu einem weiteren Termin.
Lt. Prüfungsordnung ist ein Studierender verpflichtet sich spätestens 2 Tage vor einer Prüfung abzumelden wenn er nicht antreten kann.


RE: Prüfung versäumen - DangerNr17 - 28.02.2010

passt, danke! wollt nur wissen ob das dann als antritt gilt! bis jetzt hab ich mich eh immer noch rechtzeitig abgemeldet ;-)

thx!


RE: Prüfung versäumen - janna - 03.03.2011

Ist man dann nur für das Fach beim nächsten Prüfungstermin gesperrt?


RE: Prüfung versäumen - lilipeace - 03.03.2011

Man ist nur für das eine Fach gesperrt, wie lange entscheidet glaube ich der Prüfer.
Lg