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Konsumentenschutz - Ivita - 08.05.2010 Hi ich hätte ein paar Fragen, vl kann mir sie wer beantworten? 1. Gilt gewährleistung bei gebrauchten Waren? 2. a)Herr K kauft sich ein gebrauchtes Motorrad, durch Fehler an der Lenkung kommt es zum Unfall, er fährt in ein parkendes Auto. Schaden 5000 Euro. Herr K wird verletzt, ebenso sein Beifahrer. Mororrad ist kaputt. Was kann er tun? b)Motorad ist neu 3)Was fällt unter "Haftung ohne Verschulden" und was unter "Haftung mit fremden verschulden"? 4) Was sind handlungen gegen die guten Sitten bzw. was fällt unter gute Sitten? Vl weiss sie ja jemand; LG RE: Konsumentenschutz - strupperl - 08.05.2010 gegen gute sitten bedeutet zb unlauterer wettbewerb, täuschung des konsumenten, irreführung usw zu 1. ich glaub das gilt normal 2 jahre mit beweis u 6mon ohne beweis nach kauf. bei arglistigen mängel 30jahre gewährl u bei unbeweglichen sachen 3 jahre also wohnung zb aber hab auch nicht so viel ahnung RE: Konsumentenschutz - lela113 - 09.05.2010 Hy also keine Garantie für meine Antwort aber hab auch morgen und ich würde so sagen: 1) bei gebraucht gekaufte Gegenständen gibt es keine Gewährleistung! Die Motorrad sache -naja wenn der Verkäufer(Unternehmer) von dem Fehler gewusst hat, dann ist ein Mangel und zwar Täuschung vorhanden -Vertrag ist anfechtbar ,Schadensersatz klagen...? bei neuem Motorrad (bewegliche) Sache 2 Jahre Gewährleitung (Schaden war beim Kauf bereits vorhanden) "Haftung ohne Verschulden" fällt mir die Produkthaftung ein =Gefährdungshaftung also nur wenn Personen od Sachen Schaden nehmen durch Produkt wird Hersteller belangt. (also Schuldfrage ist egal) "Haftung für Fremdverschulden" denk da ist die Haftung für Beschaffungsgehilfen und Haftung für Erfüllungsgehilfen gemeint. Unternehmer haftet für Leute die er anstellt, die in seinem Auftrag verträge erfüllen. lg |