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anmeldung/abmeldung prüfung - Druckversion

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anmeldung/abmeldung prüfung - suppenkasper - 06.03.2011

ich wollte mich erkundigen was passiert wenn man zu einer prüfung(speziell spreche ich hier jetzt von lm-analytik) angemeldet ist aber nicht antreten wird.
bekomm ich hier für meinen 1 antritt einen 5er als eine negative beurteilung, oder darf ich dann länger nicht antreten, werden mir, hab ich einfach die punkte sozusagen umsonst gesetzt.
ich bin euch dankbar wenn ihr mir darüber auskunft geben könntet
danke
lg
danke, frage wurde bereits weiter unten beantwortet.


RE: anmeldung/abmeldung prüfung - babebibobu - 06.03.2011

du bekommst keine negative beurteilung, es wird auch nicht als antritt gezählt, aber man kann für 6 wochen (ich korregiere: bis zu 8 wochen) für dieses fach gesperrt werden (weiß nicht, ob es jetzt jeder macht?!).
außerdem ist die prüfung meist im univis "nicht abgeschlossen" und du kannst dich nicht neu anmelden, sondern musst erst kontakt mit fr. linzer aufnehmen, glaub ich.

ich würde dem/r prof noch ein mail schreiben, vielleicht wirst du ja noch abgemeldet!

lg


RE: anmeldung/abmeldung prüfung - suppenkasper - 06.03.2011

danke für die antwort, dennoch ist sie ziemlich gegensätzlich zu dem was ich unten im forum zu diesem thema in erfahrung gebracht habe. auch die frau linzer ist hier nicht ganze deiner meinung. najo eine mail hab ich jetzt sicherheitshalber mal geschrieben, und ich hoffe ganz einfach dass du recht hast.

lg


RE: anmeldung/abmeldung prüfung - babebibobu - 06.03.2011

ich glaube, ich habe recht. war aber gsd noch nie in so einer situation.

auszug aus dem studienrecht:
(3) Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich gemäß Abs. 2 abgemeldet zu haben und ohne durch einen triftigen Grund an einer Abmeldung gehindert gewesen zu sein, so ist die Studienprogrammleiterin oder der Studienprogrammleiter berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum bis zu acht Wochen für die Ablegung dieser Prüfung zu sperren. Der Lauf dieser Frist wird durch die lehrveranstaltungsfreie Zeit gehemmt.

Also sonst keine Konsquenzen (außer natürlich den Verlust der gesetzten Punkte!).

auch in der Semestervorbesprechung wurde das gesagt! ich kopiers mal:
Konsequenzen versäumter Abmeldungen:
• Im System wird das unentschuldigte Nichterscheinen vermerkt.
• Die gesetzten Punkte verfallen.
• Die Anmeldung bleibt weiterhin im System eingetragen und es
kann eine weitere Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt
vom System blockiert werden.
• Keine Zulassung zu weiteren Terminen dieser LV-Prüfung
innerhalb von einer Frist von 8 Wochen.

natürlich würde ich es, wenn irgendwie möglich, nicht so weit kommen lassen!

lg