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wiederholung von übungen - Druckversion

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wiederholung von übungen - guest222 - 28.01.2012

hallo!

wie oft darf man eigentlich eine übung wiederholen?

dh. wenn ichs beim 1. mal nicht geschafft hab, darf man sie dann 2 mal oder 3 mal wiederholen?

bei vorlesungsprüfungnen ist es ja so, dass wenn man sie beim 1. antritt nicht geschafft hat 2 mal schriftlich wiederholen darf und das 3 mal wiederholen ist kommissionell. also darf man die prüfung 4 mal machen.

aber wie sieht das bei übungen aus?
danke, lg


RE: wiederholung von übungen - Gast - 28.01.2012

Ist genau so.


RE: wiederholung von übungen - Gast - 29.01.2012

nein. übungen darfst du nur 2 oder 3 x wiederholen.


RE: wiederholung von übungen - Gast - 29.01.2012

du darfst prüfungen zu vorlesungen 3x normal machen und der 4. antritt ist kommissionel.
bei übungen darfst du 3x wiederholen


RE: wiederholung von übungen - gast... - 29.01.2012

dh. also jetzt genau, wenn man die übung beim 1. antritt nicht geschafft hat, darf man sie also 3 mal noch machen.

oder zählt der 1. antritt dazu?

lg


RE: wiederholung von übungen - flowerly - 29.01.2012

Vielleicht findest du hier was: http://studienpraeses.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/studienpraesis/Checkliste_PI-LV_200111.pdf


RE: wiederholung von übungen - Gast - 30.01.2012

Du darfst die Übungen insgesamt 3x machen. Dann kommt die kommissionelle.
Also insgesamt 4x.