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wiederholung von übungen - guest222 - 28.01.2012 hallo! wie oft darf man eigentlich eine übung wiederholen? dh. wenn ichs beim 1. mal nicht geschafft hab, darf man sie dann 2 mal oder 3 mal wiederholen? bei vorlesungsprüfungnen ist es ja so, dass wenn man sie beim 1. antritt nicht geschafft hat 2 mal schriftlich wiederholen darf und das 3 mal wiederholen ist kommissionell. also darf man die prüfung 4 mal machen. aber wie sieht das bei übungen aus? danke, lg RE: wiederholung von übungen - Gast - 28.01.2012 Ist genau so. RE: wiederholung von übungen - Gast - 29.01.2012 nein. übungen darfst du nur 2 oder 3 x wiederholen. RE: wiederholung von übungen - Gast - 29.01.2012 du darfst prüfungen zu vorlesungen 3x normal machen und der 4. antritt ist kommissionel. bei übungen darfst du 3x wiederholen RE: wiederholung von übungen - gast... - 29.01.2012 dh. also jetzt genau, wenn man die übung beim 1. antritt nicht geschafft hat, darf man sie also 3 mal noch machen. oder zählt der 1. antritt dazu? lg RE: wiederholung von übungen - flowerly - 29.01.2012 Vielleicht findest du hier was: http://studienpraeses.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/studienpraesis/Checkliste_PI-LV_200111.pdf RE: wiederholung von übungen - Gast - 30.01.2012 Du darfst die Übungen insgesamt 3x machen. Dann kommt die kommissionelle. Also insgesamt 4x. |