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Muss beim Einreichen das Beurteilungsformular d.DA schon v.Betreuer ausgefüllt sein? - Druckversion +- StRV-EW BBS (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs) +-- Forum: Diskussionsbereich (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=7) +--- Forum: Master (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Muss beim Einreichen das Beurteilungsformular d.DA schon v.Betreuer ausgefüllt sein? (/showthread.php?tid=21116) |
Muss beim Einreichen das Beurteilungsformular d.DA schon v.Betreuer ausgefüllt sein? - keinnamemehrfrei - 15.10.2012 Hallo, wenn ich diese blaue Mappe einreiche, muss dann das Beurteilungsformular vom Betreuer schon fertig ausgefüllt sein (inkl.Note) oder fülle ich meine Daten aus und gebe es so ab und das SSC leitet es dann an den Betreuer weiter? Die Arbeit wäre ja sonst vor der Plagiatsrüfung benotet,das kann ja nicht sein oder? Ich weiß nicht wie der Ablauf jetzt ist, da ja jetzt alles schon knapp ist... ![]() RE: Muss beim Einreichen das Beurteilungsformular d.DA schon v.Betreuer ausgefüllt sein? - Lisa19851 - 16.10.2012 Das fertige Gutachten (mit der Benotung) sollte der Mappe schon beigelegt sein. Außerdem muss die Plagiatsprüfung abgeschlossen sein, sonst kann deine Arbeit nicht approbiert werden. Also sobald deine Arbeit 100% fertig korrigiert ist und dein Betreuer das ok gibt, kannst du diese als pdf auf den Server zur Plagiatsprüfung hochladen. Die Plagiatsprüfung dauert ca. 1 Woche. Das Gutachten kann unabhängig davon vom Betreuer ausgestellt und unterschrieben werden. |