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Konsumentenschutz - butterfly-tina - 16.12.2008

Was ist der genaue Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?


RE: Konsumentenschutz - mikka - 16.12.2008

bei der garantie kommts drauf an was im garantieschein steht - gewährleistung ist immer gleich - 6monate ohne beweis dannach umkehr der beweislast


RE: Konsumentenschutz - Matthias - 16.12.2008

mikka schrieb:bei der garantie kommts drauf an was im garantieschein steht - gewährleistung ist immer gleich - 6monate ohne beweis dannach umkehr der beweislast
Gewährleistung hast du 24 Monate seitens des Gesetzes. Die 6 Monate haben nur was mit der Beweislast zu tun, nicht aber mit der Gewährleistungsdauer.


RE: Konsumentenschutz - kitty - 16.12.2008

Garantie ist freiwillig und Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Bei der Gewährleistung muss der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufes schon bestanden haben.

Wenn du Garantie hast: Schaden kommt nach dem Kauf zustande.

lg kitty


RE: Konsumentenschutz - mikka - 16.12.2008

ja, genau! bewegl sachen 2 jahre, unbewegl 1 jahr! gewährleistung is immer, garantie is freiwillig!
garantie darf gewährleistung nicht einschränken!


RE: Konsumentenschutz - Matthias - 17.12.2008

kitty schrieb:Garantie ist freiwillig und Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Bei der Gewährleistung muss der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufes schon bestanden haben.

Wenn du Garantie hast: Schaden kommt nach dem Kauf zustande.

lg kitty
Bitte da die Sachen nicht durcheinander bringen!

Gewährleistung hast du immer, 24 Monate bei beweg. Sachen - um genau zu sein. Nur, wenn der Schaden innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, geht man davon aus, dass der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat, außer der Verkäufer kann beweisen, dass dies nicht der Fall war/ist. Das ist aber für die Gewährleistungsfolgen belanglos! Denn diese 6 Mon. Frist gilt nur für die Beweislast. Normal muß der Geschädigte beweisen, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Innerhalb der ersten 6 Mon. gilt jedoch die Beweislastumkehr, also der Verkäufer muß seine Unschuld beweisen.
Ein etwaiger Schaden muß bei der Gewährleistung niemals zum Kaufzeitpunkt schon besstanden haben, damit diese schlagend wird!


RE: Konsumentenschutz - butterfly-tina - 17.12.2008

Für unbewegliche Sachen läuft die Gewährleistung 3 Jahre.