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Konsumentenschutz - butterfly-tina - 16.12.2008 Was ist der genaue Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? RE: Konsumentenschutz - mikka - 16.12.2008 bei der garantie kommts drauf an was im garantieschein steht - gewährleistung ist immer gleich - 6monate ohne beweis dannach umkehr der beweislast RE: Konsumentenschutz - Matthias - 16.12.2008 mikka schrieb:bei der garantie kommts drauf an was im garantieschein steht - gewährleistung ist immer gleich - 6monate ohne beweis dannach umkehr der beweislastGewährleistung hast du 24 Monate seitens des Gesetzes. Die 6 Monate haben nur was mit der Beweislast zu tun, nicht aber mit der Gewährleistungsdauer. RE: Konsumentenschutz - kitty - 16.12.2008 Garantie ist freiwillig und Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Bei der Gewährleistung muss der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufes schon bestanden haben. Wenn du Garantie hast: Schaden kommt nach dem Kauf zustande. lg kitty RE: Konsumentenschutz - mikka - 16.12.2008 ja, genau! bewegl sachen 2 jahre, unbewegl 1 jahr! gewährleistung is immer, garantie is freiwillig! garantie darf gewährleistung nicht einschränken! RE: Konsumentenschutz - Matthias - 17.12.2008 kitty schrieb:Garantie ist freiwillig und Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.Bitte da die Sachen nicht durcheinander bringen! Gewährleistung hast du immer, 24 Monate bei beweg. Sachen - um genau zu sein. Nur, wenn der Schaden innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, geht man davon aus, dass der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat, außer der Verkäufer kann beweisen, dass dies nicht der Fall war/ist. Das ist aber für die Gewährleistungsfolgen belanglos! Denn diese 6 Mon. Frist gilt nur für die Beweislast. Normal muß der Geschädigte beweisen, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Innerhalb der ersten 6 Mon. gilt jedoch die Beweislastumkehr, also der Verkäufer muß seine Unschuld beweisen. Ein etwaiger Schaden muß bei der Gewährleistung niemals zum Kaufzeitpunkt schon besstanden haben, damit diese schlagend wird! RE: Konsumentenschutz - butterfly-tina - 17.12.2008 Für unbewegliche Sachen läuft die Gewährleistung 3 Jahre. |