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Wie schließe ich einen Vertrag gültig ab? Konsumentenschutz - Druckversion +- StRV-EW BBS (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs) +-- Forum: Diskussionsbereich (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=7) +--- Forum: Master (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Wie schließe ich einen Vertrag gültig ab? Konsumentenschutz (/showthread.php?tid=5057) |
Wie schließe ich einen Vertrag gültig ab? Konsumentenschutz - butterfly-tina - 16.12.2008 lg butterflytina RE: Wie schließe ich einen Vertrag gültig ab? Konsumentenschutz - Grenouille - 16.12.2008 Gibt es keine genauere Fragestellung? Ansonsten wäre die Antwort eher umfangreich.... LG RE: Wie schließe ich einen Vertrag gültig ab? Konsumentenschutz - butterfly-tina - 16.12.2008 Leider hat sie die Prüfungsfrage genau so gestellt. Wäre nett wenn du sie mir beantworten würdest. RE: Wie schließe ich einen Vertrag gültig ab? Konsumentenschutz - kitty - 16.12.2008 ich würd sagen: -Freiwilligkeit -Rechtsgültigkeit -dass des Gschäft ned illegal is - und man muss ein gewisses Alter haben -Willensübereinstimmigkeit lg kitty RE: Wie schließe ich einen Vertrag gültig ab? Konsumentenschutz - butterfly-tina - 16.12.2008 Danke RE: Wie schließe ich einen Vertrag gültig ab? Konsumentenschutz - Matthias - 18.12.2008 kitty schrieb:ich würd sagen:Was meinst du mit Rechtsgültigkeit? Impliziert das nicht schon, dass das Geschäft legal ist? Beim Alter gibt es ja solche Stufen. Kinder unter 7 (??) Jahren dürften gar nix machen, außer mit dem Geld, dass sie als Taschengeld bekommen. Wurtsemmel kaufen z.b. Eben solche "Minigeschäfte" schließen. Nächste Stufe ist glaube ich 14 Jahren. Da dürfen die Geschäfte auch etwas teurer sein, aber noch keine Kreditgeschäfte oder so. Heißen mündige Minderjährige. Und dann ab 18. eben alles, voll geschäftsfähig. Ich würde noch ergänzen (mehr fällt mir als Nicht-Jurist momentan auch nicht ein):
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