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Kunsumentenschutz - Irrtum - Druckversion +- StRV-EW BBS (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs) +-- Forum: Diskussionsbereich (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=7) +--- Forum: Master (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=10) +--- Thema: Kunsumentenschutz - Irrtum (/showthread.php?tid=5088) |
Kunsumentenschutz - Irrtum - lundiii - 17.12.2008 hallo ihr, jetzt här ich auch noch eine fragen: wann genau handelt es sich um einen irrtum, und welche recht hat man dann, wennan ein falsches produkt nicht brauchen kann? danke schonmal
RE: Kunsumentenschutz - Irrtum - lala - 17.12.2008 Irrtum=falsche oder mangelnde Vorstellung von der Wirklichkeit - wesentlicher Irrtum: wenn Konsument ohne dem Irrtum das Geschäft nicht so abgeschlossen hätte (Hauptpkt des Geschäfts) - unwesentlicher Irrtum: Geschäft wäre ohne Irrtum trotzdem zu Stande gekommen, jedoch anders (Nebenpkt) Geschäft kann angefochten werden wenn der Irrtum wesentlich war nur ein Geschäftirrtum nicht Motivirrtum (eigene Beweggründe) Problem bei Änderung der Geschäftsgrundlagen - Frage ob Änderung vorhersehbar war oder nicht RE: Kunsumentenschutz - Irrtum - lundiii - 17.12.2008 vielen dank
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