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*gemeinschaftsverpflegung* - babs09 - 09.05.2008 hallo ihr lieben, ich hätte eine frage, bei der mir vielleicht jemand weiterhelfen könnte?! ist es bei gemeinschaftsverpflegung wirklich notwendig in die vo zu gehen oder kann man mit vorhandenen vorlagen ebenfalls zur prüfung gehen ?! und welche unterlagen sind empfehlenswert? skripten vorhanden? hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann! lg babs RE: *gemeinschaftsverpflegung* - Sunshine - 10.05.2008 Nach der gestrigen ersten VO kann ich dir sagen, dass es nicht unbedingt notwendig ist in die VO zu gehen. Unterlagen gibts übers e-learning-system. Einfach übers VOverzeichnis anmelden und dann downloaden. Zur Prfg.: er hat gemeint, dass es mit Hausverstand zu beantworten sei und es kommt ein Rechenbsp. (wird in der VO durchgenommen) - man muß einen Bedarf ausrechnen für eine Pers.gruppen (Alte...). RE: *gemeinschaftsverpflegung* - babs09 - 12.05.2008 danke für deine hilfe! na dann wird das ja net so schwer sein ...lg RE: *gemeinschaftsverpflegung* - LA-HE-PP - 13.05.2008 und wann sind die vo termine?? hat er was gesagt? danke für die antworten.. RE: *gemeinschaftsverpflegung* - babs09 - 14.05.2008 stehen auf seinen folien,die du dir per e-learning anschaun kannst ... hab sie im moment net bei der hand! bitteschön! RE: *gemeinschaftsverpflegung* - LA-HE-PP - 14.05.2008 ich kann leider nicht auf das e-learning zugreifen. weiß nicht warum, aber wenn ich mich einlogge hängt sich mein browser auf... kann mir die unterlagen bitte jemand schicken? danke danke danke glg tanja (tanja.zederbauer@gmx.net) RE: *gemeinschaftsverpflegung* - Liz - 16.05.2008 Wenn das Beispiel in der VO durchgenommen wird, kann das bitte hier jemand posten? Kann leider nicht in die VO gehen und würde es aber trotzdem gern wissen, wie man es rechnet. Vielen Dank RE: *gemeinschaftsverpflegung* - Malaika - 18.05.2008 Hi, habe mal ne blöde Frage... im Studienplan für das Bakkalaureat ist die Vo nicht erwähnt, oder? RE: *gemeinschaftsverpflegung* - Claudia - 18.05.2008 nein da hast recht, man muss gemeinschaftsverpflegung aber haben, um die übung für vorratshaltung angerechnet zu bekommen, ohne gemeinschaftsverpflegung gilt die vorratshaltung übung nicht lg |