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Arbeitnehmerveranlagung - Druckversion

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Arbeitnehmerveranlagung - vroni - 26.02.2009

hi,
ich muss einen steuerausgleich machen.
kann ich die studiengebühren unter den werbungskosten absetzen? und Bücher, die ich fürs studium gekauf habe? ich arbeite allerdings nicht im ernährungswissenschaftl. bereich.
kennt sich da jemand aus?

danke, lg vroni


RE: Arbeitnehmerveranlagung - Grenouille - 26.02.2009

Hallo Vroni,

ja kannst Du machen! Hab es selbst bereits 2-mal gemacht. Allerdings eben nur Fachbücher.

LG


RE: Arbeitnehmerveranlagung - vroni - 26.02.2009

super, danke!


RE: Arbeitnehmerveranlagung - Sisi - 26.02.2009

man muss aber minimum teilzeit angestellt sein oder?

und fachbücher kann ich nur absetzen wenn ich sie in der zeit gekauft habe wo ich fest angestellt war stimmts?

hab vor 2 jahren ein halbes jahr vollzeit gearbeitet neben studium und sollt das auch endlich machen bevors zu spät ist :-b


RE: Arbeitnehmerveranlagung - shining - 26.02.2009

meines wissens nach kann man die arbeitnehmerveranlagung - wie der name auch sagt - nur machen, wenn man wo angestellt war/ist. es werden ja lohnsteuer etc bearbeitet. ob das stundenausmaß der anstellung -teilzeit oder vollzeit - zu beachen ist, weiss ich leider nicht...
bin selbst berufstätig, allerdings in vollzeit, und hab studiengebühren und bücher immer abgesetzt :-)
hoffe das hilft dir was...


RE: Arbeitnehmerveranlagung - bastana - 26.02.2009

Du kannst nur was absetzen wenn du über der Geringfügigkeitsgrenze bist, wenn du drunter bist kriegst du sowieso die gesamte Lohnsteuer zurück und kannst somit nichts absetzen.


RE: Arbeitnehmerveranlagung - Sisi - 26.02.2009

danke fürs weiterhelfen Smile


RE: Arbeitnehmerveranlagung - vroni - 27.02.2009

falls du es dennoch probieren willst/ dir nicht sicher bist: einfach auf www.finanzonline.at deinen zugangsdaten anfordern, dort kannst du die steuererklärung online machen bzw. dir vorausberechnen lassen, ob und wieviel du zurückbekommen würdest.

lg vroni


RE: Arbeitnehmerveranlagung - maria g. - 27.02.2009

auch über geringfügigkeitsgrenze zahlt man bis zu einem bestimmten jahreseinkommen noch keine lohnsteuer und daher bringt ein absetzen von studiengebühr usw. nix, ABER man bekommt dann 110€ negativsteuer zurück.

baba,
maria