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Erlass der Studiengebühren - Beere - 04.03.2009 guten morgen, ich hätte eine frage bezüglich erlass der studiengebühren...ich arbeite neben dem studium und verdiene die 4886,14 euro im jahr, allerdings bin ich deswegen leider nicht mehr in der mindeststudienzeit....nun meine frage, vielleicht gehts ja wem genauso und hat schon ne antwort drauf.....ist der erlass nur, wenn man in der mindestzeit plus die 2 toleranzssemester liegt oder ist das bei der regelung mit der berufstätigkeit egal? danke und schönen sonnigen tag
RE: Erlass der Studiengebühren - biene - 04.03.2009 Beere schrieb:guten morgen, GENAU LESEN!!!!!!!!!!! Berufstätige Studierenden, die einen Verdienst von zumindest € 4.886,14 im Kalenderjahr 2008 nachweisen können, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrages zu stellen (Nachweis: Einkommensteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes). Voraussetzung dafür ist, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, EU-/EWR-BürgerInnen sind oder Ihnen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie InländerInnen (z.B. Konventionsflüchtlinge). Notwendig ist dies nur, wenn Sie die Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester (bei Diplomstudien pro Studienabschnitt) bereits überschritten haben. RE: Erlass der Studiengebühren - Matthias - 04.03.2009 Nein, das gilt natürlich auch über diese Mindestzeit plus 2 Semester. Näheres findest du unter studentpoint. RE: Erlass der Studiengebühren - Beere - 04.03.2009 Danke Matthias! |