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Bestätigung für ein Pflichtpraktikum - Druckversion

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Bestätigung für ein Pflichtpraktikum - Sue - 19.05.2008

Woher bekomme ich eine Bestätigung, dass wir für unser Studium ein Pflichtpraktikum machen müssen?!?!?

Danke für die Antwort!

Sue


RE: Bestätigung für ein Pflichtpraktikum - kaamos - 19.05.2008

Hallo!
Bei Frau Fenz im Sekretariat. Allerdings muss sie, bevor du sie bekommst, von Prof. Elmadfa unterschrieben werden und das kann ja bekanntlich länger dauern.
Ich hab Frau Fenz eine E-Mail geschrieben, dass ich so eine Bestätigung brauche. Da hab ich mir den Weg ins Sekretariat wenigstens einmal erspart.


RE: Bestätigung für ein Pflichtpraktikum - orkalady - 20.05.2008

für was genau braucht ihr diese bestätigung?

zur vorlage bei eurem "arbeitgeber" oder wie?

weiß auch jemand wie die praktikumsbestätigung nach absolvierung dessen aussehen soll?
hab mir immer nur eines vom arbeitgeber schreiben lassen - sollte das in einer gewissen form sein?

bin dankbar wenn da jemand licht ins dunkle bringt Wink


RE: Bestätigung für ein Pflichtpraktikum - andreah - 20.05.2008

ich bräucht das für die ma38, die wollen eine bestätigung haben zb!


RE: Bestätigung für ein Pflichtpraktikum - orkalady - 20.05.2008

ist der für jeden studierenden speziell ausgestellt oder ein allgemeiner zettel - denn dann könnte man ihn ja kopieren?


RE: Bestätigung für ein Pflichtpraktikum - kaamos - 20.05.2008

Ist für jeden Studenten speziell ausgestellt!


RE: Bestätigung für ein Pflichtpraktikum - Matthias - 02.03.2009

orkalady schrieb:ist der für jeden studierenden speziell ausgestellt oder ein allgemeiner zettel - denn dann könnte man ihn ja kopieren?
Wofür braucht ihr vom IfEW so eine Bestätigung, dass man ein Pflichtpraktikum absolvieren muß? Glaubt euch der Arbeitgeber das nicht? Bzw. was ändert es, wenn ihr es vorlegt?


RE: Bestätigung für ein Pflichtpraktikum - andreah - 02.03.2009

Matthias schrieb:Wofür braucht ihr vom IfEW so eine Bestätigung, dass man ein Pflichtpraktikum absolvieren muß? Glaubt euch der Arbeitgeber das nicht? Bzw. was ändert es, wenn ihr es vorlegt?

frag ich mich auch aber manchmal wollens das haben...


RE: Bestätigung für ein Pflichtpraktikum - Linda - 25.01.2010

braucht man fürs Master ein pflichtpraktikum? ich bin derzeit noch im bakk. aber fürs ma38 kann man sich heuer schon für 2011 vormerken lassen. fürs bakk braucht man ja keines... krieg ich so eine bestätigung trotzdem?


RE: Bestätigung für ein Pflichtpraktikum - andreah - 25.01.2010

mittlwerweile weiß ichs: wenn man ein pflichtpraktikum macht, dann bekommt man eventuell nix bezahlt. (war zumindest bei mir so. es war ein bestimmter teil praktikanten da, die was bekommen haben und welche die nix bekommen haben)
super oder? ;P


RE: Bestätigung für ein Pflichtpraktikum - biene_maja - 25.01.2010

hi!

ich kenn mi irgendwie noch immer nicht aus.

ich hab letztes jahr die 3 monate praktika gamcht.
mein arbeitgeber wollte von mir keine bestätigung aber ich habe eine von ihm bekommen??!

brauch ich das formular vom elmi damit ich meine praktika anmelden kann? oder ist das wo ich das praktikum mache eine bestätigung dass ich ein praktikum machen muss bzw. ein ewlerstudent bin???


vlg


RE: Bestätigung für ein Pflichtpraktikum - andreah - 25.01.2010

hi! nein das passt schon, du brauchst ja nicht immer vom institut eine bestätigung, dass du ein praktikum machen musst. manche wollen das haben.
allerdings brauchst du von deinem prakikum eine bestätigung, damit du dir das praktikum anrechnen lassen kannst für dein studium.