![]() |
|
studiengebühren - Druckversion +- StRV-EW BBS (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs) +-- Forum: Diskussionsbereich (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=7) +--- Forum: Allgemeine Infos und Termine (https://www.stv-ernaehrung.at/bbs/forumdisplay.php?fid=8) +--- Thema: studiengebühren (/showthread.php?tid=9902) |
studiengebühren - corazon - 16.06.2009 weiss jemand ob ich die studiengebühren für das sommersemester nachträglich zurück bekommen kann? ich hatte meinen einkommenssteuerbescheid noch nicht, deswegen durfte ich keinen antrag auf erlass der studiengebühren stellen und hab die studiengebühren noch in der nachfrist eingezahlt. jetzt habe ich den eink.bescheid und würde die studiengebühren gerne zurückbekommen... irgendwie verwirren mich die infos auf den uni-seiten. vielleicht hat jemand das gleich problem und kann mir helfen! lg RE: studiengebühren - maria g. - 16.06.2009 http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=598 "Können Sie die Nachweise für den Erlass des Studienbeitrages nicht fristgerecht vorlegen, müssen Sie den Studienbeitrag bezahlen. Sie können dann innerhalb von sechs Monaten ab Bezahlung einen Antrag auf Rückerstattung stellen. " antrag: http://studienbeitrag.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/Studienzulassung/Studienbeitrag/SL.S1_Erlass_Studienbeitrag.pdf baba, maria RE: studiengebühren - corazon - 16.06.2009 mah du bist ein schatz! danke!!! RE: studiengebühren - maria g. - 16.06.2009 gerne :-) baba, maria |