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studiengebühren - Druckversion

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studiengebühren - corazon - 16.06.2009

weiss jemand ob ich die studiengebühren für das sommersemester nachträglich zurück bekommen kann?
ich hatte meinen einkommenssteuerbescheid noch nicht, deswegen durfte ich keinen antrag auf erlass der studiengebühren stellen und hab die studiengebühren noch in der nachfrist eingezahlt. jetzt habe ich den eink.bescheid und würde die studiengebühren gerne zurückbekommen... irgendwie verwirren mich die infos auf den uni-seiten.
vielleicht hat jemand das gleich problem und kann mir helfen!
lg


RE: studiengebühren - maria g. - 16.06.2009

http://studentpoint.univie.ac.at/index.php?id=598
"Können Sie die Nachweise für den Erlass des Studienbeitrages nicht fristgerecht vorlegen, müssen Sie den Studienbeitrag bezahlen. Sie können dann innerhalb von sechs Monaten ab Bezahlung einen Antrag auf Rückerstattung stellen. "
antrag: http://studienbeitrag.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/Studienzulassung/Studienbeitrag/SL.S1_Erlass_Studienbeitrag.pdf

baba,
maria


RE: studiengebühren - corazon - 16.06.2009

mah du bist ein schatz! danke!!!


RE: studiengebühren - maria g. - 16.06.2009

gerne :-)

baba,
maria