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LM-Chemie
#13
Liebe Frau Linzer,

ich habe aber zu Beginn des Semesters Herrn Wagner gefragt, ob wir die LM-Chemie-Prüfung auf der Boku machen dürfen, und er hat mit "Ja" geantwortet.
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#14
leider kann ich da keine eindeutige Antwort herauslesen.

Zitat:2. der/die SPL (delegiert von der/dem Studienpräses) genehmigt die Ablegung einer Prüfung an einer anderen Universität im Voraus, weil die Ablegung der betreffenden Prüfung an der Universität, an der der/die Studierende zugelassen ist, nicht möglich ist; in diesem Fall kann der/die Studierende an der anderen Universität für dieselbe Studienrichtung gar nicht zugelassen sein, da gem. § 63 Abs 8 UG die Zulassung für dasselbe Studium an mehr als einer Universität in Österreich unzulässig ist. Die Genehmigung muss zwingend im Voraus erfolgen, absolviert ein/e Studierende/r die Prüfung ohne Voraus-Genehmigung, kommt eine Anrechnung für das betreffende Studium nicht in Frage.

Muss nun jede Prüfung, die man an einer anderen Universität ablegen möchte, im Voraus genehmigt werden? Muss das nun individuell für jeden Studenten extra genehmigt werden?
Oder kann in Fällen wie LM-Chemie, wo es Probleme mit der Anzahl der Prüfungstermine und -plätze gibt, eine allgemeine Regelung getroffen werden, dass die entsprechende Prüfung an der Boku alternativ abgelegt werden kann?

Oder bedeutet "er/die SPL (delegiert von der/dem Studienpräses) genehmigt die Ablegung einer Prüfung an einer anderen Universität im Voraus, weil die Ablegung der betreffenden Prüfung an der Universität, an der der/die Studierende zugelassen ist, nicht möglich ist", dass die LM-Chemie-Prüfung auch alternativ an der Boku abgelegt werden darf? bzw welche Kriterien müssen erfüllt sein, dass diese Voraus-Genehmigung eintritt? (wäre die geringe Anzahl an Prüfungsplätzen ein Kriterium?)
Pinguine sind Vögel, die nur fliegen, wenn man sie schmeißt...
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#15
(23.01.2010, 20:54)Pixar schrieb: leider kann ich da keine eindeutige Antwort herauslesen.

Zitat:2. der/die SPL (delegiert von der/dem Studienpräses) genehmigt die Ablegung einer Prüfung an einer anderen Universität im Voraus, weil die Ablegung der betreffenden Prüfung an der Universität, an der der/die Studierende zugelassen ist, nicht möglich ist; in diesem Fall kann der/die Studierende an der anderen Universität für dieselbe Studienrichtung gar nicht zugelassen sein, da gem. § 63 Abs 8 UG die Zulassung für dasselbe Studium an mehr als einer Universität in Österreich unzulässig ist. Die Genehmigung muss zwingend im Voraus erfolgen, absolviert ein/e Studierende/r die Prüfung ohne Voraus-Genehmigung, kommt eine Anrechnung für das betreffende Studium nicht in Frage.

Muss nun jede Prüfung, die man an einer anderen Universität ablegen möchte, im Voraus genehmigt werden? Muss das nun individuell für jeden Studenten extra genehmigt werden?
Oder kann in Fällen wie LM-Chemie, wo es Probleme mit der Anzahl der Prüfungstermine und -plätze gibt, eine allgemeine Regelung getroffen werden, dass die entsprechende Prüfung an der Boku alternativ abgelegt werden kann?

Oder bedeutet "er/die SPL (delegiert von der/dem Studienpräses) genehmigt die Ablegung einer Prüfung an einer anderen Universität im Voraus, weil die Ablegung der betreffenden Prüfung an der Universität, an der der/die Studierende zugelassen ist, nicht möglich ist", dass die LM-Chemie-Prüfung auch alternativ an der Boku abgelegt werden darf? bzw welche Kriterien müssen erfüllt sein, dass diese Voraus-Genehmigung eintritt? (wäre die geringe Anzahl an Prüfungsplätzen ein Kriterium?)
"Muss nun jede Prüfung, die man an einer anderen Universität ablegen möchte, im Voraus genehmigt werden?"
-Ja, wenn es sich um eine Lehrveranstaltung und Prüfung handelt, die von der SPL angeboten wird.
Ausnahme: sie wird im Rahmen eines anderen ordentlichen Studiums in dessen Studienplan abgelegt. Für Prüfungen an anderen Universitäten muss ja auch ein Anerkennungsantrag gestellt werden.

"Oder kann in Fällen wie LM-Chemie, wo es Probleme mit der Anzahl der Prüfungstermine und -plätze gibt..."
- Probleme mit der Anzahl der Prüfungstermine und -plätze gibt es hier nur deshalb, weil viele Studierende bereits MEHRMALS ihre früheren Anmeldungen zur LM Chemie Prüfung (trotz sicherer Plätze) abgesagt haben oder unentschuldigt nicht erschienen sind, bzw Termine, in denen Plätze frei geblieben sind und der Professor noch mehrere Studierende geprüft hätte, nicht wahrgenommen haben. Das Kriterium, es sei keine Möglichkeit gegeben gewesen, die Prüfung abzulegen bzw. nicht ausreichend viele Platze vorhanden gewesen, trifft hier sicherlich nicht zu.
Prof Ebermann hat über das Jahr 2009 ausreichend Prüfungstermine und Plätze zu seinen Vorlesungen angeboten, die nahezu alle nicht ausgelastet waren (und er bietet ja auch noch weiterhin Prüfungstermine an). Dies ist aufgrund der Anmeldelisten des Sekretariates und im System ja eindeutig nachvollziehbar.
Studierende, die in dieser Weise ihre Möglichkeiten zur Prüfung nicht wahrgenommen haben, werden dies also nicht als triftigen Grund vorbringen können.
Ich denke, es wird hier auch individuell entschieden werden, kann aber einer Entscheidung von Prof. Wagner nicht vorgreifen.
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#16
daaaaaaaaaaanke!!!
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#17
Vielen Dank, Frau Linzer! Auch ein großes Danke dafür, dass Sie sich sogar am Wochenende um 23Uhr (!!) um Studienangelegenheiten kümmern!!
Pinguine sind Vögel, die nur fliegen, wenn man sie schmeißt...
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