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prüfungsanrechnung wieder rückgängig machen?
#1
hallo zusammen!
ich habe mir schon vor einigen semestern prüfungen aus einem alten studium an der wu als freie wahlfächer anrechnen lassen.
nun möchte ich aber eine dieser prüfungen für eine wahl-pflichfach-prüfung aus dem ernährungsökonomiezweig anrechnen lassen.
dazu müsste ich aber die anrechung als wahlfach irgendwie rückgängig machen.
weiß jemand, ob das möglich ist? hat das schon mal jemand gemacht?

vielen dank schon mal!

lg
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#2
schreib mal der frau linzer !!!

lg
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#3
ja ich war schon bei ihr und sie hat gemeint das geht nicht weil ich den anrechnungsbescheid schon habe und dass geht dann nicht mehr...hatt aber den eindruck (ohne ihr da jetzt etwas unterstellen zu wollen) dass sie einfach keine lust hatte da irgendwas zu machen.
muss doch irgendwie möglich sein, dass ich einen neuen anrechnungsbescheid bekomme wo eben diese eine prüfung nicht mehr drauf steht damit ich sie für was anderes anrechenen kann!?
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#4
Warum willst du die Prüfung unbedingt anrechenen lassen? Machen kannst du sie ja auch ohne Zuordnung zu einem Modul und im Zeugnis steht sie ja auch drinnen... (Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man bereits angerechnete Leistungen wieder rückgängig machen kann...)
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#5
naja es gibt ja jetzt einige alternativvorlesungen für 3 vorlesungen aus dem ökonomiezweig. mir fehlen noch 2 prüfungen aus diesem zweig...wenn ich mir die prüfung für eine davon anrechnen lassen kann spar ich mir so eine schwierige prüfung und könnte stattdessen eine leichtere als wahlfach machen.
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#6
(10.03.2010, 12:30)??? schrieb: ja ich war schon bei ihr und sie hat gemeint das geht nicht weil ich den anrechnungsbescheid schon habe und dass geht dann nicht mehr...hatt aber den eindruck (ohne ihr da jetzt etwas unterstellen zu wollen) dass sie einfach keine lust hatte da irgendwas zu machen.
muss doch irgendwie möglich sein, dass ich einen neuen anrechnungsbescheid bekomme wo eben diese eine prüfung nicht mehr drauf steht damit ich sie für was anderes anrechenen kann!?

Bei der Menge von Anrechnungen die ich zu bearbeiten habe käme es auf einen mehr oder weniger nicht an.
Ich habe Ihnen den Grund auch deutlich mitgeteilt:
Ihr Bescheid ist RECHTSKRÄFTIG !!!! - aus diesem Grund ist es nicht möglich ihn einfach abzuändern!
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