19.09.2010, 14:50
hallo! ich hätte mal ne frage, hab von einer kollegin gehört dass man die vo gemeinschaftsverpflegung nur als wahlfach machen kann, wenn man auch die vo vorratshaltung/vorratsschutz sowie die ue dazu macht! stimmt das? kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. ich weiß, dass man für die vorratshaltung ue die vo vorratshaltung und die vo gemeinschaftsverpflegung als vorraussetzung braucht, aber man wird doch die vo gemeinschaftsverpflegung auch so machen können, oder?
danke für eure infos.
lg
danke für eure infos.
lg

