23.05.2011, 15:50
Ab 1. Juli fällt ja nun für alle über 24 die Familienbeihilfe weg (wenn nicht eine der Sonderregelungen zutrifft), dies hat leider auch Auswirkung auf Studienbeihilfe!
Gemäß § 30 Abs. 2 Z 4 StudFG vermindert sich nämlich die Studienbeihilfe „um den Jahresbetrag der Familienbeihilfe, der für die Studierende/den Studierenden unter Berücksichtigung ihres/seines Alters als erstes Kind zustünde.“
Kann mir wer sagen was das genau heißt?
Die Stipendienstelle ist heute leider nicht mehr telefonisch erreichbar, vielleicht wisst ihr ja eine Antwort
Gemäß § 30 Abs. 2 Z 4 StudFG vermindert sich nämlich die Studienbeihilfe „um den Jahresbetrag der Familienbeihilfe, der für die Studierende/den Studierenden unter Berücksichtigung ihres/seines Alters als erstes Kind zustünde.“
Kann mir wer sagen was das genau heißt?
Die Stipendienstelle ist heute leider nicht mehr telefonisch erreichbar, vielleicht wisst ihr ja eine Antwort



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