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Freie Wahl - Fächer
#1
25Question 
Grüß Euch!

Ich hätt ne Frage zu den Freien Wahlfächern: ich schaffs nicht bis Ende Sept. mitn 1.AB fertig zu werden, würd mich aber gern an der Hauptuni für eine SprachVO anmelden. Wird mir die dann angerechnet als FW obwohl ich zu diesen Zeitpunkt den 1.AB nicht fertig habe?
Würds gern machen, damit nicht das ganze Semester versch.... ist (sorry).
Wie schauts eg. mit den eigenen FW-Fächern aus, die von unserem Institut angeboten werden? Darf ich die auch nicht machen?

Ich bin schon so angesäuert. Keiner kann einem was konkretes sagen, alles nur Vermutungen und Annahmen.
Hm, naja, einziger Trost dass es nicht nur mir so geht Wink

Danke für eure Hilfe und schönes WE noch!
Liebe Grüße von Sunshine
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#2
Sunshine schrieb:Grüß Euch!

Ich hätt ne Frage zu den Freien Wahlfächern: ich schaffs nicht bis Ende Sept. mitn 1.AB fertig zu werden, würd mich aber gern an der Hauptuni für eine SprachVO anmelden. Wird mir die dann angerechnet als FW obwohl ich zu diesen Zeitpunkt den 1.AB nicht fertig habe?
Würds gern machen, damit nicht das ganze Semester versch.... ist (sorry).
Wie schauts eg. mit den eigenen FW-Fächern aus, die von unserem Institut angeboten werden? Darf ich die auch nicht machen?

Ich bin schon so angesäuert. Keiner kann einem was konkretes sagen, alles nur Vermutungen und Annahmen.
Hm, naja, einziger Trost dass es nicht nur mir so geht Wink

Danke für eure Hilfe und schönes WE noch!
FWF zu machen kann dir niemand verbieten. Allerhöchstens können's sagen, dass sie dir diese erst anrechnen, wenn du im 2. AB bist, machen kannst sie jedoch jederzeit. Insbesonders FWF, die extern absolviert werden, also nicht am Institut.
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#3
Danke Matthias für deine Antwort. Endlich mal was positives.
Hab mir eg. eh so was ähnliches gedacht. Warum sollte mir wer das verbieten auf einem anderen Institut bzw. auf einer anderen Uni (+Mitbelegung wie auf BOKU) VOs zu machen.
Wg. dem Anrechnen: hauptsache sie werden mir überhaupt angerechnet. Wann ist eh egal.

Schönen SO noch!
Liebe Grüße von Sunshine
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#4
Sunshine schrieb:Danke Matthias für deine Antwort. Endlich mal was positives.
Hab mir eg. eh so was ähnliches gedacht. Warum sollte mir wer das verbieten auf einem anderen Institut bzw. auf einer anderen Uni (+Mitbelegung wie auf BOKU) VOs zu machen.
Wg. dem Anrechnen: hauptsache sie werden mir überhaupt angerechnet. Wann ist eh egal.

Schönen SO noch!
Würde die FWF ohnehin erst anrechnen lassen, wenn ich schon alle beisammen habe - im nachhinein betrachtet. Denn, sie sind ja nicht Voraussetzung für irgendwelche LVs und sonst hast nur eine Zettelwirtschaft beisammen. Ich selbst kann schon 6 Anrechnungsbescheide vorweisen, auf jedem immer nur ein paar Stunden. Da verlierst schnell die Übersicht.Rolleyes
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#5
Sorry wenn ich jetzt nochmal nachfrage, aber sicher ist sicher:
machen kann ich die FWF jetzt schon, aber natürlich anrechnen erst dann wenn ich einreichen geh. Hab ich das richtig verstanden? Weil, irgendwas möcht ich im WS schon machen und da dachte ich mir halt, machst die FWF.
Danke für deine Hilfe!
Liebe Grüße von Sunshine
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#6
Sunshine schrieb:Sorry wenn ich jetzt nochmal nachfrage, aber sicher ist sicher:
machen kann ich die FWF jetzt schon, aber natürlich anrechnen erst dann wenn ich einreichen geh. Hab ich das richtig verstanden? Weil, irgendwas möcht ich im WS schon machen und da dachte ich mir halt, machst die FWF.
Danke für deine Hilfe!
Ich kenne die Situation nach dem 30/9 nicht, aber bis dato war es überhaupt kein Problem, sich die FWF anrechnen zu lassen.
Wie gesagt, wenn sie dir diese nicht sofort anrechnen (wegen dieser besch***enen Regelung, die ab 30/9 exekutiert werden soll), dann wartest eben ab, bis du im 2. AB bist oder noch besser, bis du kurz vor Studienende stehst und alle FWF hast.
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#7
Hallo Matthias!

Danke wieder mal für deinen Rat. Ich werd doch die FWF jetzt machen. Das mit dem Anrechnen muß ich ja eh erst beim Einreichen erledigen, also ists ja eg. egal denke ich. Damit halt das WS nicht ganz umsonst ist....Cool
Liebe Grüße von Sunshine
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#8
um gaaaaaanz sicher zu gehen könntest du dich ja für die Studienrichtung, in der du die FWF machen willst, auch inskribieren und unter der neuen Studienkennzahl die Prüfungen machen. Dann können sie auf keinen Fall was sagen, wenn du dir die Prüfungen später anrechnen lassen willst.

aber nachdem man ja im 1. Abschnitt auch FWF absolvieren darf, dürftest du keine Probleme bekommen
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#9
Sunshine schrieb:Hallo Matthias!

Danke wieder mal für deinen Rat. Ich werd doch die FWF jetzt machen. Das mit dem Anrechnen muß ich ja eh erst beim Einreichen erledigen, also ists ja eg. egal denke ich. Damit halt das WS nicht ganz umsonst ist....Cool
Ja, aber erst beim Einreichen des 2. AB! Beim Einreichen des 1. AB sind noch keine FWF notwendig.
Mein WS wird aber leider fast umsonst, da mir nur mehr 2 VOs und 2 UE aus dem 1. AB fehlen, und somit Daumen drehen darf, weil die UE kann ich aus beruflichen Gründen nicht machen im WS.Sad
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#10
Niola schrieb:um gaaaaaanz sicher zu gehen könntest du dich ja für die Studienrichtung, in der du die FWF machen willst, auch inskribieren und unter der neuen Studienkennzahl die Prüfungen machen. Dann können sie auf keinen Fall was sagen, wenn du dir die Prüfungen später anrechnen lassen willst.

aber nachdem man ja im 1. Abschnitt auch FWF absolvieren darf, dürftest du keine Probleme bekommen
Der LV-Leiter, bei dem du das FWF machst, interessiert sich herzlich wenig, ob du im 2. AB bei EW bist oder nicht. Inbesonders, wenn du die FWF nicht am IfEW machst. Insofern macht eine Inskription deswegen eher wenig Sinn.
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#11
Matthias schrieb:Ich kenne die Situation nach dem 30/9 nicht, aber bis dato war es überhaupt kein Problem, sich die FWF anrechnen zu lassen.
Wie gesagt, wenn sie dir diese nicht sofort anrechnen (wegen dieser besch***enen Regelung, die ab 30/9 exekutiert werden soll), dann wartest eben ab, bis du im 2. AB bist oder noch besser, bis du kurz vor Studienende stehst und alle FWF hast.

Hallo!

Kann mir bitte jemand erklären, was es mit dieser neuen Regelung ab 30.9. auf sich hat? Bin schon im 2. Abschnitt und hab auch schon einen Teil meiner freien Wahlfächer im 1. Abschnitt gemacht. z.B. die chemischen Proseminare! Damals hat's auf jeden Fall geheißen, dass man sich die dann als freie Wahlfächer anrechnen lassen kann! Geht das jetzt mit dieser neuen regelung nicht mehr?

lg
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#12
mauli schrieb:Hallo!

Kann mir bitte jemand erklären, was es mit dieser neuen Regelung ab 30.9. auf sich hat? Bin schon im 2. Abschnitt und hab auch schon einen Teil meiner freien Wahlfächer im 1. Abschnitt gemacht. z.B. die chemischen Proseminare! Damals hat's auf jeden Fall geheißen, dass man sich die dann als freie Wahlfächer anrechnen lassen kann! Geht das jetzt mit dieser neuen regelung nicht mehr?

lg
Benutze mal die Suchfunktion, da findet ausreichend "Literatur".Wink
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