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anerkennung Wahlfächer
#1
Hallo.

Ich studiere Ew seit ws 2007, afrikanistik seit ss 2004.
kann ich mir vos aus afrikanistik als ew-wahlfächer, wenn ich die prüf vor der inskription ew gemacht habe?
und was muss ich dafür tun?

lg sabrina
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#2
SSC lebebswissenschaften beschäftigt sich mit diesen dingen.
adresse, telefonnummer, email stehen hundertmal im forum,...
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#3
hallo sabrinastei!

ich studiere auch afrikawissenschaften und ew (seltene kombination, wie bist du dazu gekommen??) und habe dem ssc gemailt, habe diese antwort bekommen:

Sie können selbstverständlich absolvierte Lehrveranstaltungen der Afrikanistik als freie Wahlfächer für Ernährungswissenschaften anrechnen lassen. Dazu füllen Sie dann den Anrechnungsbogen (bei uns erhältlich) aus und reichen diesen mit dem Zeugnis dieser Lehrveranstaltungen und einem Studienbuchblatt bei uns ein.

aber die lv würden ja dann doppelt angerechnet werden, was angeblich im bakk nicht mehr geht!? ich habs noch nicht probiert, werde aber nächste woche mal hingehen und fragen. nicht, dass die lv dann nicht mehr für afrikanistik angerechnet sind und nur mehr für ew oder so Wink

glg babebibobu
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#4
babebibobu schrieb:Sie können selbstverständlich absolvierte Lehrveranstaltungen der Afrikanistik als freie Wahlfächer für Ernährungswissenschaften anrechnen lassen. Dazu füllen Sie dann den Anrechnungsbogen (bei uns erhältlich) aus und reichen diesen mit dem Zeugnis dieser Lehrveranstaltungen und einem Studienbuchblatt bei uns ein.

aber die lv würden ja dann doppelt angerechnet werden, was angeblich im bakk nicht mehr geht!? ich habs noch nicht probiert, werde aber nächste woche mal hingehen und fragen. nicht, dass die lv dann nicht mehr für afrikanistik angerechnet sind und nur mehr für ew oder so Wink

glg babebibobu
Achtung aber: max. die Hälfte der FWF (8 SWS), die du vor der EW-Inskription gemacht, kannst du anrechnen. Der Rest muss während dem EW gemacht worden sein.
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#5
wie ist das eigentlich mit zB lebensmittelrecht, ist das ein freies wahlfach oder ein 'normale' fach?
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#6
normales glaub ich.
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#7
Rincewind schrieb:wie ist das eigentlich mit zB lebensmittelrecht, ist das ein freies wahlfach oder ein 'normale' fach?
Alles, was nicht einen hohe inhaltliche Deckung mit anderen Pflicht-/Wahlpflicht-LVs des Studiums haben, sind FWF.
Lebensmittelrecht würde ich mal auf die schnelle als Pflichtfach einordnen. Soweit ich informiert bin, unterliegen diese LVs keinerlei Limit hinsichtlich der Anrechnungen.
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