07.08.2010, 23:27
Sehr geehrte Studierende,
derzeit kann man sich zu Prüfungsterminen ab 1.10.2010 betreffend die Lehrveranstaltungen, die vor dem Sommersemester 2010 stattgefunden haben (=zu den Vorlesungen von WS 2009 und früher) nur vormerken, wenn bereits der ÖH Beitrag (und ggf. auch die Studiengebühr) für das WS 2010 einbezahlt wurde und eine Rückmeldung der Studienzulassung über die aufrechte Zulassung zum WS 2010 vorliegt.
Dies ist durch eine Zulassungsprüfung im Univis System bedingt, welche Anfang August installiert wurde.
Noch steht nicht fest, ob die Neuerung in dieser Form bestehen bleiben wird, da hier noch studienrechtliche Fragen diskutiert werden.
Da beim Referat Studienzulassung erfahrungsgemäß zu Semesterbeginn mit längeren Erledigungszeiträumen zu rechnen ist, empfehlen wir, die erforderlichen Gebühren ehestmöglich einzuzahlen, damit bei den Anmeldungen keine Fristen versäumt werden.
derzeit kann man sich zu Prüfungsterminen ab 1.10.2010 betreffend die Lehrveranstaltungen, die vor dem Sommersemester 2010 stattgefunden haben (=zu den Vorlesungen von WS 2009 und früher) nur vormerken, wenn bereits der ÖH Beitrag (und ggf. auch die Studiengebühr) für das WS 2010 einbezahlt wurde und eine Rückmeldung der Studienzulassung über die aufrechte Zulassung zum WS 2010 vorliegt.
Dies ist durch eine Zulassungsprüfung im Univis System bedingt, welche Anfang August installiert wurde.
Noch steht nicht fest, ob die Neuerung in dieser Form bestehen bleiben wird, da hier noch studienrechtliche Fragen diskutiert werden.
Da beim Referat Studienzulassung erfahrungsgemäß zu Semesterbeginn mit längeren Erledigungszeiträumen zu rechnen ist, empfehlen wir, die erforderlichen Gebühren ehestmöglich einzuzahlen, damit bei den Anmeldungen keine Fristen versäumt werden.