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04.06.2008, 18:06
Ich habe gehört, dass man ab 30.9 keine Prüfungen mehr aus dem zweiten AB machen kann, wenn man den ersten noch nicht eingereicht hat.
Meine Frage ist jetzt, ob ALLE Prüfungen, die ich schon vom 2.AB bis dahin gemacht habe, später auch angerechneet werden? Oder gibts da eine begrenzte SWS-Zahl? Können die mir dann welche aberkennen?
Lg und danke für hilfreiche Infos!!!!
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04.06.2008, 18:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2008, 18:22 von maria g..)
bis 30.9. kannst du soviele machen wie du willst.
von den news:
Vorziehen von Stunden aus dem 2. Abschnitt
Aufgrund der vielen Anfragen zu diesem Thema hier die wichtigsten Auszüge der Zusammenfassung, die im Originaltext bei Frau Linzer im SSC aufliegt (auf Bitte von Frau Studienpräses Kopp sollen wir aus diversen Gründen den gesamten Text nicht auf die News-eite stellen):
Es werden generell keine bereits absolvierten Stunden einer Lehrveranstaltung aberkannt.
Ø Laut Studienplan Diplomstudium können nach persönlicher Genehmigung durch den SPL max. 6 Stunden vom 2 Abschnitt vorgezogen werden, obwohl der 1 Studienabschnitt noch nicht abgeschlossen ist.
Ø Wenn der erste Abschnitt nicht abgeschlossen ist, aber durch entsprechendes Vorziehen von max. 6 Stunden aus dem 2. Abschnitt die 85 Stunden erfüllt werden, darf vom Studienservicecenter (SSC) eine Bestätigung über die 85 Stunden ausgestellt werden.
Ø Nur bei Absolvierung aller Stunden des 1. Studienabschnitts darf das Diplomstudiumszeugnis für den ersten Studienabschnitt ausgestellt werden.
BIS 30.09.2008 GILT NUN FOLGENDES:
Ø Alle Studierenden, die Stunden aus dem 2. Abschnitt vorgezogen haben und
§ dies entweder noch nicht genehmigt haben, oder
§ bestimmte Stunden genehmigt wurden, aber mehr absolviert wurden
§ bestimmte Stunden genehmigt wurden und noch nicht mehr absolviert wurden
§ der erste Abschnitt schon mit Zeugnis abgeschlossen ist und noch Stunden fehlen
§ der erste Abschnitt noch nicht abgeschlossen ist (oder nur mit einer Stundenbestätigung)
müssen persönlich beim SPL (zu den Sprechstunden) um eine Genehmigung ansuchen bzw. die bereits absolvierten und schon genehmigten Stunden (mit dem entsprechenden Formular, das im SSC bei Frau Linzer erhältlich ist) dem SPL zur Kenntnis bringen
Ø Es müssen alle Stunden des ersten Abschnitts bis Ende September 2008 absolviert werden (auch wenn schon ein Zeugnis für den ersten Abschnitt ausgestellt wurde), sonst ist ein Vorziehen weiterer Stunden (mehr als die 6 im Studienplan vorgesehen) nicht mehr möglich.
.......... mehr bei Frau Linzer im SSC
Ab dem 1. Oktober 2008 gilt die Regelung, wie im Studienplan des Diplomstudiums, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück XII, Nummer 43, am 16.09.1997, angeführt..
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Danke erstamls für die Antworten!
Hab noch eine Frage, weil da soviel von "Genehmigung" für Prüfungen aus dem 2. AB steht.
Also ich hab meine Prüfungen aus dem 2. AB einfach so gemacht und es werden mehr als 6 SWS sein. Den ersten AB werd ich erst ende Okt einreichen.
Brauch ich da jetzt eine "Genehmigung" für alle Prüfungen aus dem 2 AB, die ich bis jetzt einfach so gemacht habe oder werden die sicher angerechnet???
Danke
Lg b