21.02.2010, 17:41
Hallo ihr,
ich bin in meinem Hauptstudium in Mindestzeit, bei EW allerdings nicht mehr, weshalb ich keinen Anspruch auf FBH hätte. Ich hab jetzt von Kollegen gehört, dass wenn man sich bei dem Zweitstudium abmeldet und am nächsten Tag erneut anmeldet, man im Nebenstudium quasi wieder bei Null zu zählen anfängt was die Mindestzeit angeht. Dadurch hätte man dann wieder Anspruch auf FBH. Stimmt das? Hat damit wer Erfahrung?
Freu mich über Antworten! LG
ich bin in meinem Hauptstudium in Mindestzeit, bei EW allerdings nicht mehr, weshalb ich keinen Anspruch auf FBH hätte. Ich hab jetzt von Kollegen gehört, dass wenn man sich bei dem Zweitstudium abmeldet und am nächsten Tag erneut anmeldet, man im Nebenstudium quasi wieder bei Null zu zählen anfängt was die Mindestzeit angeht. Dadurch hätte man dann wieder Anspruch auf FBH. Stimmt das? Hat damit wer Erfahrung?
Freu mich über Antworten! LG
Pinguine sind Vögel, die nur fliegen, wenn man sie schmeißt...

