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Diplomstudium erster Abschnitt abschließen
#1
Sehr geehrte Diplomstudierende,
es treten gehäuft Fälle auf, die zu kommissionellen Prüfungen des 1.
Abschnittes (sehr oft handelt es sich sogar Prüfungen des 1.und 2.
Semesters) antreten und im 2. Abschnitt bereits weit fortgeschritten sind.
Leider kommt es auch immer vor, dass bei nicht bestandenen kommissionellen Prüfungen und dem damit verbundenen Studienausschluss ein weit fortgeschrittenes Studium beendet werden muss und damit viele Prüfungen umsonst absolviert wurden.
Aus diesem Grund empfiehlt die Studienprogrammleitung das Studium konform zu den Vorgaben des Studienplanes zu absolvieren.
Laut. Studienplan des Diplomstudiums der Ernährungswissenschaften Punkt 6(Prüfungsordnung) darf mit dem zweiten Abschnitt erst nach Abschluss des 1. Studienabschnittes begonnen werden. Nur bei entsprechendem Studienfortschritt können auf Antrag an den Studienprogrammleiter einzelne Lehrveranstaltungen im Umfang von maximal 6 SWS bereits im ersten Studienabschnitt absolviert werden.
Die fehlenden Prüfungen sind in jedem Fall unverzüglich nachzuholen, damit der 1. Abschnitt abgeschlossen werden kann.

Wir werden im kommenden Semester verstärkt darauf achten, dass keine Prüfungen des 2. Studienabschnittes absolviert werden, wenn der Erste nicht abgeschlossen ist, diese können bei nicht erfüllten Voraussetzungen auch für nichtig erklärt werden.

MfG
SPL, SSC
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