13.09.2010, 10:54
Liebe Mitstudenten/Innen!
Im Studienplan Bachelor 09, stehen für die Vorraussetzung der Übung Vorratshaltung und Vorratsschutz die VO Vorratshaltung und Vorratsschutz und die VO Gemeinschaftsverpflegung als Vorraussetzung.
Darf ich diese Übung jetz nur absolvieren wenn ich beide Prüfungen der VO's abgelegt habe, oder auch nur wenn ich eine der beiden, egal welche positiv abgelegt habe?
Wär dankebar, wenn mir das wer sa[/font]gen könnte.
Glg
Im Studienplan Bachelor 09, stehen für die Vorraussetzung der Übung Vorratshaltung und Vorratsschutz die VO Vorratshaltung und Vorratsschutz und die VO Gemeinschaftsverpflegung als Vorraussetzung.
Darf ich diese Übung jetz nur absolvieren wenn ich beide Prüfungen der VO's abgelegt habe, oder auch nur wenn ich eine der beiden, egal welche positiv abgelegt habe?
Wär dankebar, wenn mir das wer sa[/font]gen könnte.
Glg

