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Chemie übungen-anwesenheit
#1
Hallo Leute!

hätte eine ganz wichtige frage:
was ist, wenn man an einem übungstag krank ist und nicht kommen kann, fliegt man dann sofort raus???

Bitte um baldige antwort, wirklich wichtig!

glg
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#2
wenn mans vorher schon weiß, dass man fehlen wird dann jemanden finden, der mit einem tauscht.
und wenn du plötzlich krank geworden bist: mit tabletten vollstopfen und durchstehen,.... fehlen geht nicht,....
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#3
INFO – falls jemand mal in die gleiche Lage kommen sollte:

Ich hab im WS 2008 die Chem. Übungen gemacht. Die Gesamtstoffprüfung dazu, wäre am 30.1. gewesen – und wie man es als Berufstätiger halt so macht, für diesen Tag schon längst vorsorglich Urlaub eingetragen. Jedoch ca. 10 Tage vor der Prüfung wird bekanntgegeben, dass der Termin vorverlegt wird - obwohl der eigentliche Termin seit Anfang des Semesters feststand…..

Tja, wie auch immer – jedenfalls wurde die Gesamtstoffprüfung auf einen Tag vorverlegt an dem ich arbeiten musste. Hab mich zwar geärgert, aber wenn die halbe Belegschaft fehlt, dann seh ich auch ein, dass ich mal nicht wegkann. Nun, ich denke mir nichts Schlimmes und erkundige mich nach dem 2. Termin für die Gesamtstoffprüfung.

Und siehe da - seit letztem Semester wird kein 2. Termin für die Gesamtstoffprüfung mehr zur Verfügung gestellt (was Dr. Vierhapper hingegen all die Jahre zuvor getan hat).

Das heißt – warten bis zum Ende des nächsten Semesters….

Noch dazu: Ich habe kein "nicht beurteilt" vermerkt bekommen, sondern bin mit einem Nicht genügend beurteilt (0 Punkte) worden - obwohl ich gar nicht anwesend war bei der Gesamtstoffprüfung (prüfungsimmanente LV).

Allerdings habe ich mich beim Prof. erkundigt und Folgendes erfahren:

Fehlt man bei einer Prüfung (bei prüfungsimmanenten LV wie eben die Chem UE) kann man eine Krankenstandsbestätigung erbringen - das gilt lt. Gesetz – dann erhält man statt eines Nicht genügends ein „nicht beurteilt“.

Allerdings kannst du noch so dringend in der Firma gebraucht werden, wenn du bei der Arbeit warst – bringt dir auch eine Bestätigung deines Vorgesetzten nichts = gilt vor dem Gesetz nicht.

Also, alle Berufstätigen - Pech gehabt - alle die krank waren mit Bestätigung vom Arzt
= nicht beurteilt – aber in beiden Fällen letztendlich das gleiche Schicksal:
Dann heißt es warten – ein ganzes Semester lang – bis man die Übungen endlich abschließen kann, auch wenn man nur noch wenige Punkte gebraucht hätte….

Also hoffen, dass man nicht krank wird, beten, dass der Termin nicht verschoben wird bzw. dass sonst nichts passiert, da es nur einen einzigen Termin pro Semester gibt…
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#4
jep, dass mit dem verschobenen termin war etwas überraschend. mußt du jetzt die zwischenprüfungen auch alle nochmal machen??
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#5
JA muss ich! Gleich wie Prüfungswiederholer...Das wird leider nicht berücksichtigt warum ich nicht abschließen konnte. Mich würde diesbezüglich auch interessieren, ob das überhaupt gesetzeskonform ist, keinen 2. Termin mehr anzubieten. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Vierhapper freiwillig und aus puren Vergnügen immer einen 2. Gesamtstoffprüfungstermin angeboten hat ....
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#6
na sehr fein, da wär ich auch mächtig sauer... das ganze sem. hingehen usw, und dann nur wegen ner kurzfrisitgen terminverschiebung nochmal die 3 zwischenprüfungen... wahnsinn...
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