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Hallo ich kenn mich da leider auch nicht so genau aus, aber ich glaub es ist so! Ob du Studienbeihilfe bekommst wir ohne dein zutun bewertet. Wenn du länger brauchst als 6 Semester musst du einen Zusatzantrag stellen und die bei der Studienbeihilfenbehörde sagen dir an obs okay ist.
Ich weiß aber leider nicht ab wann man zurückzahlen muss!
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also die 14 sws musst im november nachweisen...hast die kriegst weiter beihilfe bis zur mindeststudienzeit plus 1 semester....hast sie nicht dann nicht....fertig :-D
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aber wenn ichs nach dem 7ten semester ned fertig haben- krieg ichs nur ned weiter od muss ich ALLES zurückzahln?
aber ich bin nämlich jetzt sehr weit hinten ,wegen eines todesfalls in der familie-kann man sich das irgendwie "gut schreiben "lassen....denn welcher mensch kann da dann lernen????
und so bin ich voll weit zurückgefallen!
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zurückzahlen muss man nur, wenn man nach 2 semestern weniger als die hälfte des günstigen erfolges nachweisen kann. wenn man nach 7 nicht fertig ist, gibts einfach kein geld mehr.
aber dazu muss genaues auf der hp stehn. und gründe für eine verlängerung der beihilfe auch. oder frag deinen betreuer.
alles gute!
baba,
maria
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hab jetzt gelesen (wenn ich mich nicht irre) das man im 6ten semester 42 sws nachweisen muss um nicht zurückzuzahlen........
aber auf dieser hp is alles sooo kompliziert find ich
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post mal den link wo du das gelesen hast. ich find nämlich nur das was ich oben gepostet hab.
baba,
maria
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ja genau! du musst die 90 ects haben um noch das toleranzsemester zu bekommen.