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02.06.2008, 21:06
Hi, ich weiß ich bin spät dran, aber wie ist das jetzt mit den vorgezogenen Stunden aus dem 1. Abschnitt:
o Bis wann muss man die nachholen?
o Was ist, wenn mans nicht schafft oder macht?
o Wo muss man sich das Formular holen und bis wann muss mans unterschreiben lassen??
Bitte klärt mich auf! Vielen Dank
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hi,
man soll die stunden bis 30.9 nachholen,
das formular holst dir ausm prüfungsreferat, würds einfach so bald wie möglich unterschreiben lassen...
wenn man bis zur frist nicht alles nachgeholt hat, darf man nichts mehr ausm zweiten abschnitt machen, bis man eben alles hat....
lgz
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Aber bis zum 30.9 kann ich prüfungen aus dem zweiten AB machen und egal wie viele die werden mir später beim einreichen angerechnet.. ODER??
Lg B
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gehts da jetzt um vorgezogene stunden aus dem 2. Abschnitt oder um mitgenommene aus dem 1. Abschnitt?
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hi,
ja man kann bis ende sept. noch stunden ausm 2.AB machen, aber eben stunden, die man ausm ersten noch nicht gemacht hat, unbedingt nachmachen....
was ansonsten passiert, wissen auch die im prüfungsreferat nicht, das liegt an prof. elmadfa.
alles was man bis dahin noch macht, kann nicht aberkannt werden!
lgz