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Grundlegende Frage
#1
hey,
hab eine frage bezüglich der STEP

angenommen ich habe die STEP noch nicht absolviert und ich will mich für eine VO anmelden, die die STEP vorraussetzt.
kann ich die prüfung dieser VO am ende des semesters machen wenn ich noch davor die STEP absolviere???

also melde ich mich praktisch für eine VO an obwohl ich sie zu diesem zeitpunkt nicht besuchen dürfte. ich weiss aber, dass ich die vorraussetzung zum zeitpunkt der prüfung dieser VO haben werde.

ich hoffe ich habe es verständlich formuliert
danke im vorraus
lg
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#2
ich weiß nicht ob ich deine frage jetzt richtig verstanden habe aber das system wird dich nur zur prüfungsanmeldung zulassen wenn du alle vorraussetzungen (sprich step) für diese prüfung absolviert hast
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#3
ok d.h. wenn ich die vorraussetzung nicht erfülle, lässt es das system nicht zu, dass ich mich anmelde???

um eine prüfung zu machen muss man sich doch für die VO anmelden oder nicht???
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#4
nein du kannst die prüfung auch machen wenn du dich nicht für die vorlesung angemeldet hast.
also wenn du eben die vorraussetzung erfüllst.
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#5
d.h. wenn mir die vorraussetzung für eine VO fehlt ich sie aber trotzdem machen will, melde ich mich nicht dafür an und erfülle noch vor der prüfung dieser VO die vorraussetzung dafür.
kann ich das so machen???
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#6
das anmelden ist ja prinzipiell wurscht, ich denke dass ist nur für die profs wichtig damit sie die kapazitäten für die hs abschätzen können. wir müssen ja auch keine punkte fürs vorlesungs-hören anmelden setzen. wenn du dich für eine prüfung anmelden willst, wofür du ja auch punkte setzen musst, musst du eben wenn es vorraussetzungen gibt, diese erfüllen, damit das system deine prüfungsanmeldung überhaupt annimmt. hat aber mMn nix damit zu tun ob du dich jetzt für die vorlesung im vorhinein angemeldet hast oder nicht.
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#7
noch eine frage,
wie lange hat man eigentlich zeit um eine prüfung zu wiederholen???

gibt es da irgendeine frist??
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#8
33Rolleyes 
du meinst doch wenn du durchgefallen bist oder verstehe ich das falsch??

eine zeitliche frist gibt es überhaupt nicht ... du kannst zu einer prüfung 3 mal antreten (immer wenn die prüfungstermine zu einer bestimmten prüfung eben angeboten werden), solltest du es nicht schaffen musst du die pr. beim 4. mal kommissionell machen.
zum kommissionellen antritt kann ich aber leider nix sagen weil ich das noch nie gemacht habe...

ich hoffe ich konnte dir helfen Smile
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#9
super danke, d.h, dass ich wenn ich zum beispiel eine prüfung im ersten semester mache sie aber nicht schaffe, kann ich sie auch erst im 6. semester nachmachen, zum beispiel???
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#10
ja so ist das
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#11
ok danke perfekt
lg
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#12
sooo, ich hab da auch einmal eine frage, habs noch immer nicht ganz geschnalltWink man braucht doch für fast alle module die absolvierung der STEP, richtig? wenn ich mich jetzt gerade im ersten sem. befinde und eine prüfung nicht schaffen sollte, ist dann nicht automatisch das zweite sem. für mich 'gesperrt'? oder kann ich dann trotzdem die vorlesungen im 2. semester machen? ich verstehs einfach nicht...^^

danke im voraus
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