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Inskription und Familienbeihilfe
#13
(23.08.2010, 23:00)Heidi schrieb: Hi!
Ich werd das Studium im Oktober abschließen. Dann werde ich ja exmatrikuliert, oder? Oder zumindest bin ich nciht mehr für EW inskribiert. Allerdings wäre es nötig, dass ich mindestens noch bis Jahresende inskribiert bleibe. Deshalb dachte ich, ich könnte mich für ein anderes Studium inskribieren und das dann einfach auslaufen lassen. Wenn ich jetzt also noch ein Semester Theologie oder sowas inskribier, aber keine Prüfungen mach, würde das dann funktionieren oder müsste ich dann Geld zurückzahlen (Ich bin in Mindestzeit)?

Man kann den Bezug von Familienbeihilfe verlieren, aber idR wird keine Rückzahlung verlangt. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Beihilfe überhaupt unrechtmäßig bezogen worden ist, wobei man ja von sowas in dem Fall nicht ausgeht.

Auch wenn der Bezug der Beihilfe vom Finanzamt monatlich gerechnet wird, wird sie pro Semester beantragt, d.h. du bist bezugsberechtigt bis 30. 11. (Ende der Nachfrist aus dem Sommersemester); es sei denn, du hättest EW auch dieses Wintersemester inskribiert, dann wärst du grundsätzlich bis zum 30. 4. 2011 anspruchsberechtigt (der Anspruch würde natürlich bei Überschreiten der Alters- und/oder Verdienstgrenze auch im laufenden Semester untergehen). Exmatrikuliert wird man nicht durch einen Studienabschluss, das passiert meistens passiv mit Auslaufen des aktuellen Semesters durch Nicht-Einzahlen von Studien-/ÖH-Beitrag.

Wegen Folgestudium noch Zitat help.gv.at:

http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080712.html schrieb:Auch für ein weiteres Studium bzw. eine weitere Ausbildung kann in der Regel Familienbeihilfe gewährt werden. Wichtig ist dann, dass weiterhin alle allgemeinen Voraussetzungen (z.B. die Einhaltung der Altersgrenze und der Einkommensgrenze) für den Bezug der Familienbeihilfe vorliegen. Für ein zweites Studium ist auch wieder ein Nachweis von acht Semesterwochenstunden für das erste Studienjahr zu erbringen. Außerdem muss das Studium bzw. die Ausbildung im Vordergrund stehen, ein Berufseinstieg darf daher noch nicht erfolgt sein.
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#14
genau, also eine freundin musste die familienbeihilfe zurückzahlen weil sie schon mit dem studium fertig war, dies aber nicht gemeldet hat, und trotzdem noch ein semester weiterhin die familienbeihilfe ausbezahlt bekommen hat.
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#15
Super,danke für die Infos Smile
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