Hallo,
die einzigen beiden LVen aus der Stundenplan-Rohfassung, die laut
Curriculum theoretisch für ein späteres Semester vorgesehen wären,
das sind die VOs aus dem Wahlpflichtmodul 9 (Vorratshaltung und
Gemeinschaftsverpflegung).
Entscheidend sind in jedem Fall die gültigen Anmeldevoraussetzungen
(weniger die bloße Semesterangabe, diese hat praktisch oft nur sehr
begrenzte Relevanz) - und die Wahlpflichtfächer darfst du jedenfalls
auch im zweiten Semester ohne abgeschlossene STEP schon machen.
Selbstverständlich kannst du alternativ andere Wahlpflichtfächer belegen
und dir einen eigenen Stundenplan gestalten ... da es jedoch hunderte
prinzipiell geeignete Wahlpflichtfächer aus dem Angebot der Uni Wien
gibt (jeder hat andere Interessen), können wir bei unserem Stunden-
plan jeweils nur Fächer aus dem Angebot des IfEW berücksichtigen.
In jedem Fall empfehlen wir dir, noch ein paar Tage mit der Erstellung
deines Planes zu warten, da - wie erwähnt - aufgrund der zahlreichen
Überschneidungen wahrscheinlich noch Änderungen bei den LV-Zeiten
verlautbart werden.
LG
StRV-EW/BSE
die einzigen beiden LVen aus der Stundenplan-Rohfassung, die laut
Curriculum theoretisch für ein späteres Semester vorgesehen wären,
das sind die VOs aus dem Wahlpflichtmodul 9 (Vorratshaltung und
Gemeinschaftsverpflegung).
Entscheidend sind in jedem Fall die gültigen Anmeldevoraussetzungen
(weniger die bloße Semesterangabe, diese hat praktisch oft nur sehr
begrenzte Relevanz) - und die Wahlpflichtfächer darfst du jedenfalls
auch im zweiten Semester ohne abgeschlossene STEP schon machen.
Selbstverständlich kannst du alternativ andere Wahlpflichtfächer belegen
und dir einen eigenen Stundenplan gestalten ... da es jedoch hunderte
prinzipiell geeignete Wahlpflichtfächer aus dem Angebot der Uni Wien
gibt (jeder hat andere Interessen), können wir bei unserem Stunden-
plan jeweils nur Fächer aus dem Angebot des IfEW berücksichtigen.
In jedem Fall empfehlen wir dir, noch ein paar Tage mit der Erstellung
deines Planes zu warten, da - wie erwähnt - aufgrund der zahlreichen
Überschneidungen wahrscheinlich noch Änderungen bei den LV-Zeiten
verlautbart werden.
LG
StRV-EW/BSE

