21.02.2011, 00:53
Hallo,
es können im Bakk-/Bachelorstudium nach Rücksprache mit dem SPL
auch Lehrveranstaltungen anderer Unis für die Wahlpflichtmodule
angerechnet werden. Allerdings sollte dann jedenfalls eine fachliche
Relevant für die Ernährungswissenschaften gegeben sein (ist z.B. bei
den Boku-LVen aus dem Bereich der Lebensmittel- und Biotechnologie
nahezu immer der Fall).
Ein Besuch am IfEW-Sekretariat bringt gewöhnlkich wenig (es sei denn,
Prof. Wagner wäre gerade dort) ... am besten schreibst du ein kurzes,
formloses Email an unseren SPL (karl-heinz.wagner@univie.ac.at), teilst
ihm mit, welche externen Lehrveranstaltungen du gerne für die Module
9 + 12 belegen würdest und ersuchst um Mitteilung, ob das aus seiner
Sicht ok geht.
Zusätzlich - das ist aber eine prinzipielle Notwendigkeit bei allen LVen,
die nicht direkt vom IfEW beauftragt wurden bzw. die nicht im VVZ der
Uni Wien gelistet sind - musst du dich bei der "fremden" Uni (hier also
Boku) dann natürlich noch während der Inskriptionsfrist als "MitbelegerIn"
einschreiben, andernfalls kannst du keine gültige Prüfung über die
jeweilige VO/UE ablegen.
LG
StRV-EW/BSE
es können im Bakk-/Bachelorstudium nach Rücksprache mit dem SPL
auch Lehrveranstaltungen anderer Unis für die Wahlpflichtmodule
angerechnet werden. Allerdings sollte dann jedenfalls eine fachliche
Relevant für die Ernährungswissenschaften gegeben sein (ist z.B. bei
den Boku-LVen aus dem Bereich der Lebensmittel- und Biotechnologie
nahezu immer der Fall).
Ein Besuch am IfEW-Sekretariat bringt gewöhnlkich wenig (es sei denn,
Prof. Wagner wäre gerade dort) ... am besten schreibst du ein kurzes,
formloses Email an unseren SPL (karl-heinz.wagner@univie.ac.at), teilst
ihm mit, welche externen Lehrveranstaltungen du gerne für die Module
9 + 12 belegen würdest und ersuchst um Mitteilung, ob das aus seiner
Sicht ok geht.
Zusätzlich - das ist aber eine prinzipielle Notwendigkeit bei allen LVen,
die nicht direkt vom IfEW beauftragt wurden bzw. die nicht im VVZ der
Uni Wien gelistet sind - musst du dich bei der "fremden" Uni (hier also
Boku) dann natürlich noch während der Inskriptionsfrist als "MitbelegerIn"
einschreiben, andernfalls kannst du keine gültige Prüfung über die
jeweilige VO/UE ablegen.
LG
StRV-EW/BSE

