09.09.2008, 20:15
Sunshine schrieb:Hallo Matthias!Ja, aber erst beim Einreichen des 2. AB! Beim Einreichen des 1. AB sind noch keine FWF notwendig.
Danke wieder mal für deinen Rat. Ich werd doch die FWF jetzt machen. Das mit dem Anrechnen muß ich ja eh erst beim Einreichen erledigen, also ists ja eg. egal denke ich. Damit halt das WS nicht ganz umsonst ist....
Mein WS wird aber leider fast umsonst, da mir nur mehr 2 VOs und 2 UE aus dem 1. AB fehlen, und somit Daumen drehen darf, weil die UE kann ich aus beruflichen Gründen nicht machen im WS.


