09.09.2008, 20:17
Niola schrieb:um gaaaaaanz sicher zu gehen könntest du dich ja für die Studienrichtung, in der du die FWF machen willst, auch inskribieren und unter der neuen Studienkennzahl die Prüfungen machen. Dann können sie auf keinen Fall was sagen, wenn du dir die Prüfungen später anrechnen lassen willst.Der LV-Leiter, bei dem du das FWF machst, interessiert sich herzlich wenig, ob du im 2. AB bei EW bist oder nicht. Inbesonders, wenn du die FWF nicht am IfEW machst. Insofern macht eine Inskription deswegen eher wenig Sinn.
aber nachdem man ja im 1. Abschnitt auch FWF absolvieren darf, dürftest du keine Probleme bekommen

