12.03.2011, 20:25
(12.03.2011, 19:54)Zitrone schrieb: wenn ich aber am mo. elam mache (die letzte von meiner step), dann ist laut eingetragener note im univis nach datum die voraussetzung erfüllt.
dann steht im univis bei erbrachten leistungen:
elam 14.3.
lm-recht 15.3.
das ist dann meiner meinung nach korrekt.
lg
Zum Antritt zur Prüfung ist nur berechtigt, wer die im Curriculum vorgegebenen Voraussetzungen (zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts) bereits erfüllt (= ein Zeugnis über positive absolvierte Voraussetzungsprüfungen hat/positive Noten im Univis eingetragen hat), anderenfalls ist auch keine Anmeldung zur Prüfung möglich und nur wer zu einer Prüfung ordnungsgemäß angemeldet ist, ist zu einem Antritt berechtigt.

