15.09.2008, 09:46
Matthias schrieb:Ich kenne die Situation nach dem 30/9 nicht, aber bis dato war es überhaupt kein Problem, sich die FWF anrechnen zu lassen.
Wie gesagt, wenn sie dir diese nicht sofort anrechnen (wegen dieser besch***enen Regelung, die ab 30/9 exekutiert werden soll), dann wartest eben ab, bis du im 2. AB bist oder noch besser, bis du kurz vor Studienende stehst und alle FWF hast.
Hallo!
Kann mir bitte jemand erklären, was es mit dieser neuen Regelung ab 30.9. auf sich hat? Bin schon im 2. Abschnitt und hab auch schon einen Teil meiner freien Wahlfächer im 1. Abschnitt gemacht. z.B. die chemischen Proseminare! Damals hat's auf jeden Fall geheißen, dass man sich die dann als freie Wahlfächer anrechnen lassen kann! Geht das jetzt mit dieser neuen regelung nicht mehr?
lg

