25.03.2011, 10:21
Bin auch gerade dabei die Fragen von erwi.net durchzugehen.
Also wenn die Angeben nicht ganz genau sind, dann würde ich die verschiedenen Überlegungen bei der Prüfung anführen...
Also jetzt z.B. bei deiner Frage Nanu:
- erstmals wäre wichtig, ob die Waschmaschine schon kaputt ist, oder ob sie es in irgendeinem bestimmten Zeitraum wird.
- Auf jeden Fall besteht Gewährleistung. Und im ersten halben Jahr obliegt die Beweislast auch der Firma.
- Wenn die Firma die Waschmaschine austauscht und diese dann auch funktioniert, ist die Sache erledigt, soweit ich das verstehe.
- Und die letzte Frage, ob die Firma für die WÄschereikosten aufkommen muss... ehrlich gesagt, kann ich's mir nicht vorstellen - außer die Austauschfrist ist so lange, dass die Frau praktisch einen Schaden dadurch hat...aber ich weiß nicht recht...
Also wenn die Angeben nicht ganz genau sind, dann würde ich die verschiedenen Überlegungen bei der Prüfung anführen...
Also jetzt z.B. bei deiner Frage Nanu:
- erstmals wäre wichtig, ob die Waschmaschine schon kaputt ist, oder ob sie es in irgendeinem bestimmten Zeitraum wird.
- Auf jeden Fall besteht Gewährleistung. Und im ersten halben Jahr obliegt die Beweislast auch der Firma.
- Wenn die Firma die Waschmaschine austauscht und diese dann auch funktioniert, ist die Sache erledigt, soweit ich das verstehe.
- Und die letzte Frage, ob die Firma für die WÄschereikosten aufkommen muss... ehrlich gesagt, kann ich's mir nicht vorstellen - außer die Austauschfrist ist so lange, dass die Frau praktisch einen Schaden dadurch hat...aber ich weiß nicht recht...

