also bei frage 7 mit dem handy vertrag würde ich eher sagen, dass der sich da der gläubiger an denjenigen wenden wird, der auch den vertrag unterschrieben hat. und da das mädel in dem beispiel erst 16 ist und mobilfunkverträge allgemein erst ab 18 abgeschlossen werden könne, wird sie das wohl nicht sein.
und gruppe b, frage 5 : Privatsphäre, nicht Privatatmosphäre!
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