das verlangen die handybetreiber - sollte aber eigentlich allgemein bekannt sein!
außerdem kann man, wenn man noch nicht volljährige ist nur geschäfte abschließen, die unter den "taschengeldparagraphen" fallen, also vollständig mit eigenen mitteln zu finanzieren sind (und wie man in dem beispiel sieht, ist das nicht immer gegeben), oder außschließlich einen vorteil zu gunsten des minderjährigen beinhalten (schenkungen z.b.)
handyverträge kannst du mit nem ratenkauf vergleichen!
außerdem kann man, wenn man noch nicht volljährige ist nur geschäfte abschließen, die unter den "taschengeldparagraphen" fallen, also vollständig mit eigenen mitteln zu finanzieren sind (und wie man in dem beispiel sieht, ist das nicht immer gegeben), oder außschließlich einen vorteil zu gunsten des minderjährigen beinhalten (schenkungen z.b.)
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