28.03.2011, 10:17
bei Frage 22. glaub ich, dass bei körperlichen schäden mit dauerfolgen so eine art rente bezahlt werden muss wenn jener nicht mehr arbeitsfähig ist. bzw bei sportlern muss ja auch der entgangene gewinn bezahlt werden.
und bei frage 21. wieso kann er keinen schadenersatz beanspruchen? wenn es jetzt keine tauchausrüstung wäre sondern eine küche müsst er ja auch schadenersatz fürs essen gehen bekommen auch wenn nicht der verkäufer sondern der span. hersteller schuld sein, dann muss eben der span. hersteller bezahlen... also würde ich mir denken ;-)
und bei frage 1. gehört da vl auch produkthaftung dazu? oder gewährleistung? ich weiß nicht genau was da mit rechtsquelle gemein ist
und bei frage 21. wieso kann er keinen schadenersatz beanspruchen? wenn es jetzt keine tauchausrüstung wäre sondern eine küche müsst er ja auch schadenersatz fürs essen gehen bekommen auch wenn nicht der verkäufer sondern der span. hersteller schuld sein, dann muss eben der span. hersteller bezahlen... also würde ich mir denken ;-)
und bei frage 1. gehört da vl auch produkthaftung dazu? oder gewährleistung? ich weiß nicht genau was da mit rechtsquelle gemein ist

