@ kon:
Danke fürs Anschaun!
Das mit der Pfändung kam mir auch seltsam vor (ist irgendwie bei der VO so erwähnt worden) - habe dazu auch nix gefunden im Internet. Also du bestätigst nochmal, dass das schwachsinnig ist
(macht ja auch irgendwie wenig Sinn, weil es sicher mühsamer ist, als den Besitzer zu mit Geldstrafen zu belangen)
Ja richtig - Irrtum, Zwang oder Täuschung sind natürlich auch Bestandteile, die ein Vertrag NICHT beinhalten darf (hatte mich irgendwie so auf das konzentriert, was DRINNEN SEIN MUSS...)
Sonst noch was zur Anfechtung?
Hast du die Prf. schon, oder studierst du nebenbei Jus
@ Smile2005:
F1:
Hab auch nicht genau gewusst, was gemeint ist...
Könnten auch ABGB (wovon das KSchG ja ein Teil ist), PHG, ZPO...gemeint sein.
F21:
Schadensersatzansprüche kann man bei Lieferungsverzug nur geltend machen, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft (laut VKI-Unterlagen) - ansonsten gilt was in F25 steht
F22:
Ich glaube, wenn die Dauerfolgen dich arbeitsunfähig machen oder so, dann bekommt man soetwas wie Gewinnentgang und zwar:
- Ersatz der Kosten für Heilung und Pflege
- Ersatz der Kosten für eine das Fortkommen verhindernde Verunstaltung
und natürlich Schmerzensgeld
Danke fürs Anschaun!
Das mit der Pfändung kam mir auch seltsam vor (ist irgendwie bei der VO so erwähnt worden) - habe dazu auch nix gefunden im Internet. Also du bestätigst nochmal, dass das schwachsinnig ist

(macht ja auch irgendwie wenig Sinn, weil es sicher mühsamer ist, als den Besitzer zu mit Geldstrafen zu belangen)
Ja richtig - Irrtum, Zwang oder Täuschung sind natürlich auch Bestandteile, die ein Vertrag NICHT beinhalten darf (hatte mich irgendwie so auf das konzentriert, was DRINNEN SEIN MUSS...)
Sonst noch was zur Anfechtung?
Hast du die Prf. schon, oder studierst du nebenbei Jus

@ Smile2005:
F1:
Hab auch nicht genau gewusst, was gemeint ist...
Könnten auch ABGB (wovon das KSchG ja ein Teil ist), PHG, ZPO...gemeint sein.
F21:
Schadensersatzansprüche kann man bei Lieferungsverzug nur geltend machen, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft (laut VKI-Unterlagen) - ansonsten gilt was in F25 steht
F22:
Ich glaube, wenn die Dauerfolgen dich arbeitsunfähig machen oder so, dann bekommt man soetwas wie Gewinnentgang und zwar:
- Ersatz der Kosten für Heilung und Pflege
- Ersatz der Kosten für eine das Fortkommen verhindernde Verunstaltung
und natürlich Schmerzensgeld

