30.03.2011, 12:24
@Catha
glaub net, dass des kommt... aber entweder hat sich die Prof. vertan beim Vortragen, oder es ist versehentlich so geschrieben beim Finderlohn:
MITSCHRIFT
Bei verlorenen Sachen beträgt der Finderlohn je nach Wert:
- bis 2000 €: 10 % vom Wert,
- über 2000 €: 200 € (10 % von 2000 €) plus 5 % von dem über 2000 €
hinausgehenden Wert.
Bei vergessenen Sachen beträgt der Finderlohn die Hälfte des Satzes von verlorenen
Sachen.
https://www.fundamt.gv.at/webpublic/Fund...hing.shtml
Für vergessene Gegenstände beträgt der Finderlohn 5 %, für verlorene Gegenstände 10 %. Wenn der Wert EUR 2.000 übersteigt, wird der Finderlohn für den Teil des Wertes, der über EUR 2.000 liegt, halbiert.
glaub net, dass des kommt... aber entweder hat sich die Prof. vertan beim Vortragen, oder es ist versehentlich so geschrieben beim Finderlohn:
MITSCHRIFT
Bei verlorenen Sachen beträgt der Finderlohn je nach Wert:
- bis 2000 €: 10 % vom Wert,
- über 2000 €: 200 € (10 % von 2000 €) plus 5 % von dem über 2000 €
hinausgehenden Wert.
Bei vergessenen Sachen beträgt der Finderlohn die Hälfte des Satzes von verlorenen
Sachen.
https://www.fundamt.gv.at/webpublic/Fund...hing.shtml
Für vergessene Gegenstände beträgt der Finderlohn 5 %, für verlorene Gegenstände 10 %. Wenn der Wert EUR 2.000 übersteigt, wird der Finderlohn für den Teil des Wertes, der über EUR 2.000 liegt, halbiert.

