16.04.2011, 13:09
Soweit ich weiß, bekommt man als Studierende/r die Mindestsicherung nicht, übrigens auch kein Arbeitslosen- oder Notstandsgeld (auch wenn man die nötigen Beitragszeiten aufbringt) - da man als Studierende/r eben nicht als arbeitslos geführt wird!
So nebenbei, wenn man das Studium zielstrebig - also innerhalb des Toleranzrahmens - verfolgt, sind die Eltern auch nach 26 verpflichtet Unterhalt zu leisten - das kann man einklagen! Wenn das nicht zutrifft, gibt es von der ÖH einen Notfalltopf für Sonderfälle, die eben aufgrund besonderer Umstände aus dem Beihilfen-System fallen... Also ggf. bei der ÖH erkundigen.
Ansonsten hilft nur arbeiten...
So nebenbei, wenn man das Studium zielstrebig - also innerhalb des Toleranzrahmens - verfolgt, sind die Eltern auch nach 26 verpflichtet Unterhalt zu leisten - das kann man einklagen! Wenn das nicht zutrifft, gibt es von der ÖH einen Notfalltopf für Sonderfälle, die eben aufgrund besonderer Umstände aus dem Beihilfen-System fallen... Also ggf. bei der ÖH erkundigen.
Ansonsten hilft nur arbeiten...

