24.05.2011, 07:28
"Falls Sie von der am 1. Juli 2011 in Kraft tretenden Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe betroffen sind, erhalten Sie in den Sommermonaten automatisch einen neuen Bescheid über Ihre Studienbeihilfe. Sie brauchen also selber keinen Antrag stellen!"
So stehts auf dem Bescheid.
Also wird die Familienbeihilfe mit der Studienbeihilfe zum Teil abgeglichen.
Keine Sorge
LG
So stehts auf dem Bescheid.
Also wird die Familienbeihilfe mit der Studienbeihilfe zum Teil abgeglichen.
Keine Sorge

LG

