07.06.2011, 09:50
es gibt regeln, an die man sich halten sollte, sowohl als studierender, als auch als lehrender. oft gibt es jedoch nicht schwarz oder weiss und ich habe folgendes im netz gefunden:
"Es sind jetzt schon xx Wochen und immer noch keine Prüfungsergebnisse von LVA yyy. Gibt es kein Gesetz, dass dieses ewig lange Korrigieren verbietet?
Bei mündlichen Prüfungen muss das Ergebnis sofort bekannt gegeben werden, sonst gilt:
“ (4) Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen. ”
—Universitätsgesetz, § 75
Offiziell haben die Lehrenden also nur 4 Wochen. Allerdings sollte man dies nicht forcieren, denn das Studium basiert auf gegenseitiger Toleranz und Kooperation zwischen Lehrenden und Studierenden. Würden alle dieses Gesetz einhalten müssen, gäbe es bestimmt innerhalb kürzester Zeit Zugangsbeschränkungen in nahezu allen LVAs des Grundstudiums. "
ich glaube, dass von unserer seite auch mehr tolernaz bestehen würde, wenn man weiß bzw merken würde, dass ein "good will" von prüferseite aus immer wieder vorhanden ist. also daran denken, es ist immer möglich, dass ich einmal auch eine "extrawurst" von einem professor verlangen könnte und dann glücklich bin, wenn ich diese chance bekomme (zusätzlicher mündlicher termin, etc.) frau professort rust macht sowas bestimmt auch?!?
soweit ich weiss, hat es noch kein ungenügend bei den übungen gegeben. also kann jeder davon ausgehen, es geschafft zu haben und die note erfährt man dann halt viel später. theater würd ich machen (mit persönlicher kontaktsuche), wenn ich ende juni von einem 5er erfahre, denn dann habe ich ein problem mit meiner semesterplanung. aber solange: STAY COOL...(es nützt ja nichts)
"Es sind jetzt schon xx Wochen und immer noch keine Prüfungsergebnisse von LVA yyy. Gibt es kein Gesetz, dass dieses ewig lange Korrigieren verbietet?
Bei mündlichen Prüfungen muss das Ergebnis sofort bekannt gegeben werden, sonst gilt:
“ (4) Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen. ”
—Universitätsgesetz, § 75
Offiziell haben die Lehrenden also nur 4 Wochen. Allerdings sollte man dies nicht forcieren, denn das Studium basiert auf gegenseitiger Toleranz und Kooperation zwischen Lehrenden und Studierenden. Würden alle dieses Gesetz einhalten müssen, gäbe es bestimmt innerhalb kürzester Zeit Zugangsbeschränkungen in nahezu allen LVAs des Grundstudiums. "
ich glaube, dass von unserer seite auch mehr tolernaz bestehen würde, wenn man weiß bzw merken würde, dass ein "good will" von prüferseite aus immer wieder vorhanden ist. also daran denken, es ist immer möglich, dass ich einmal auch eine "extrawurst" von einem professor verlangen könnte und dann glücklich bin, wenn ich diese chance bekomme (zusätzlicher mündlicher termin, etc.) frau professort rust macht sowas bestimmt auch?!?
soweit ich weiss, hat es noch kein ungenügend bei den übungen gegeben. also kann jeder davon ausgehen, es geschafft zu haben und die note erfährt man dann halt viel später. theater würd ich machen (mit persönlicher kontaktsuche), wenn ich ende juni von einem 5er erfahre, denn dann habe ich ein problem mit meiner semesterplanung. aber solange: STAY COOL...(es nützt ja nichts)

